Die von Kulturministerin Claudia Schmied angekündigte Festplattenabgabe sorgt derzeit in Österreich für heftige Diskussionen. Von Seiten der Wirtschaft werden die aktuellen Ankündigungen eher negativ aufgenommen, zufrieden zeigen sich hingen Kunstschaffende.
In den Reihen der Kunstschaffenden findet Schmieds Vorstoß breite Zustimmung. Die Festplattenabgabe ist eine Gegenleistung für das private Kopieren von künstlerischen Werken. Schon seit 1980 bezahlen die Konsumenten die gleiche Abgabe beim Kauf von Leerkassetten, USB-Sticks und CDs. Die Festplattenabgabe ist keine neue Abgabe, sie passt die bestehende Vergütung lediglich dem veränderten technologischen Umfeld an.
Filme und Musik kopieren
"Heute werden mehr Filme und Songs privat kopiert, als je zuvor. Sie werden heute auf Festplatten gespeichert und nicht mehr auf Kassetten. Es war höchste Zeit, dass die Bundesregierung diese Veränderung berücksichtigt," so Christof Straub von der Initiative "Kunst hat Recht." Die Festplattenabgabe würde den Kunstschaffenden jährlich rund zehn Mio. Euro bringen, die Hälfte der Einnahmen ist sozialen und kulturellen Zwecken gewidmet.
In der Initiative "Kunst hat Recht." haben sich 2.500 Autoren, Musiker, bildende Künstler und Filmschaffende zusammengeschlossen, um auf den massiven Einkommensverlust durch die Missachtung des Urheberrechts im Internet aufmerksam zu machen. Die Kunstschaffenden sehen in der Festplattenabgabe den "längst notwendigen Ausgleich dafür, dass im privaten Bereich die Bezahlung von urheberrechtlich geschützten Werken beständig abnimmt", so Christian Kolonovits, einer der Initiatoren der Initiative.
Warum eine Festplattenabgabe?
Laut österreichischem Urheberrechtsgesetz kann und darf jede Privatperson urheberrechtlich geschützte künstlerische Inhalte wie Musik, Film, Literatur oder Bilder zum eigenen privaten Gebrauch kopieren. Dafür steht als Gegenleistung den Urhebern, also den Kunstschaffenden, eine angemessene Abgeltung zu. Diese wird (schon aus praktischen Gründen) nicht für jede einzelne Privatkopie berechnet oder von Einzelpersonen geleistet, sondern pauschal - das ist die Urheberrechtsabgabe (URA) oder auch Leerkassettenvergütung (§ 42b UrhG).
Der Status Quo
Die Erweiterung der Leerkassettenvergütung auf Festplatten wird in Österreich seit Jahren durch Einsprüche von Interessensgruppen der Industrie und des Handels blockiert. Gleichzeitig haben einfache Handhabung, gute digitale Qualität und sinkende Preise in den letzten Jahren dazu geführt, dass mehr und mehr auf Festplatten kopiert wird und kaum noch auf CD oder DVD (oder gar auf Kassette). Die Verkäufe solcher Bild- und Tonträger gehen massiv zurück. Dadurch haben sich auch die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung seit 2005 mehr als halbiert - von 17,6 Mio. auf 7,9 Mio. Euro im Vorjahr.
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