• vom 29.06.2012, 17:57 Uhr

Kultur

Update: 30.06.2012, 12:06 Uhr
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"Historischer Tag für die Gerechtigkeit"

Geburtskirche in Bethlehem ist Weltkulturerbe



  • Israel war gegen Dringlichkeitsantrag der Palästinenser

Die Geburtskirche von Bethlehem. - APAweb/Reuters/Ammar Awad

Die Geburtskirche von Bethlehem. APAweb/Reuters/Ammar Awad

St. Petersburg. Die Geburtskirche Jesu und der Pilgerweg in Bethlehem sind überraschend als Welterbe der UNESCO anerkannt worden. Das Welterbe-Komitee stimmte am Freitag in St. Petersburg mehrheitlich für den Eilantrag der Palästinenser zur Aufnahme der Stätten in die begehrte Liste einzigartiger Schätze der Menschheit.

Aus Deutschland machten sich das Markgräfliche Opernhaus Bayreuth und die kurfürstliche Residenz in Schwetzingen Hoffnung auf den begehrten Welterbe-Titel. Die beiden Anträge sollten aber erst an diesem Samstag bearbeitet werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus UNESCO-Kreisen.

Bethlehem liegt im israelisch besetzten Westjordanland südlich von Jerusalem. Der Welterbetitel für die Palästinenser gilt als weiterer Triumph bei ihren Autonomiebestrebungen.

"Historischer Tag für die Gerechtigkeit"
Insgesamt gab es mehr als 30 Antragsteller. Die Palästinenser sprachen von einem "historischen Tag für die Gerechtigkeit". "Das palästinensische Volk feiert diese Entscheidung als einen Augenblick nationalen Stolzes und Anerkennung seines reichen und einzigartigen Erbes und seiner Identität", sagte das führende Mitglied der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO, Hanan Aschrawi, in Ramallah.

Die Kirche in Bethlehem wurde über der Grotte gebaut, in der gemäß Überlieferung Jesus Christus geboren worden sein soll. Experten hatten allerdings keine Empfehlung für den politischen Antrag gegeben. Auch Deutschland lehnte die Dringlichkeit ab und sprach sich für ein normales Aufnahmeverfahren aus. Stimmberechtigt waren 21 Mitglieder des Welterbe-Komitees. Es gab 13 Ja-Stimmen. Sechs Vertreter lehnten den Antrag ab, zwei enthielten sich.

Die Geburtskirche von innen.

Die Geburtskirche von innen.APAweb/epa/Abed Al Hashlamoun Die Geburtskirche von innen.APAweb/epa/Abed Al Hashlamoun

Auch Israel erreichte einen Eintrag in die Liste des Welterbes. Dort wurden mehrere Höhlen im Karmel-Gebirge aufgenommen, denen eine besondere Bedeutung beim Wissen um die frühmenschliche Entwicklung zukommt. Zudem erhielten unter anderem Bali (Indonesien), die Pazifikinsel Palau und die marokkanische Hauptstadt Rabat die Anerkennung als Welterbestätten.

Vor allem aber hatte das Ja zur Geburtskirche in Bethlehem eine besondere Dimension. Die Palästinenser sind erst im vergangenen Jahr gegen den heftigen Widerstand von Israel und den USA als Vollmitglied in die UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) aufgenommen worden.

Der Internationale Rat für Denkmalpflege (Icomos) hatte in einem Gutachten die Dringlichkeit des Antrags verneint. Neben Ländern wie den USA und Israel sehen auch christliche Kirchenvertreter den Antrag kritisch. Sie wollen die Geburtskirche aus politischen Auseinandersetzungen heraushalten und befürchten Einschränkungen bei der Nutzung als religiösem Wallfahrtsort.

Entscheidungen auf Grundlage von Expertengutachten
Über die Neuaufnahmen in die Liste schützenswerter Kultur- und Naturstätten entscheiden in der russischen Metropole 21 Mitglieder des Welterbekomitees. Die Beschlüsse werden mehrheitlich auf Grundlage von Expertengutachten getroffen. Ausschlaggebend dafür sind der universelle Wert der Stätte sowie ein Plan, der den Erhalt für künftige Generationen sicherstellt.

Auf der Welterbeliste stehen heute mehr als 900 Kultur- und Naturstätten in 153 Ländern. Das Übereinkommen der UNESCO zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 gegründet. Russland ist das erste Mal Gastgeber der Welterbe-Konferenz. In den Zarenmetropole St. Petersburg, deren Altstadt selbst zu großen Teilen unter UNESCO-Schutz steht, tagen noch bis 6. Juli Experten aus mehr als 180 Ländern.




Schlagwörter

UNESCO, Weltkulturerbe, Bethlehem

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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-06-29 18:00:47
Letzte Änderung am 2012-06-30 12:06:16


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