Straßburg. Das Inzestverbot für Geschwister im deutschen Strafrecht stellt keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens dar. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die sieben Richter einer kleinen Kammer des Gerichts wiesen einstimmig die Beschwerde des 36-jährigen Patrick S. aus Leipzig ab, der in Deutschland wegen sexueller Beziehungen mit seiner leiblichen Schwester zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war.
In dieser Frage gebe es in den 47 Mitgliedsländern des Europarats keinen Konsens, stellten die Straßburger Richter fest. Somit stehe den deutschen Behörden ein "weiter Beurteilungsspielraum" zu. Zudem hätten die Gerichte in Deutschland bei der Verurteilung des Klägers eine "sorgfältige Abwägung der Argumente" vorgenommen. S. war mit drei Jahren in ein Kinderheim gekommen und anschließend in einer Adoptionsfamilie aufgewachsen. Erst mit 24 lernte er seine um acht Jahre jüngere Schwester kennen. Zwischen den beiden entwickelte sich eine Liebesbeziehung. Das Paar lebte mehrere Jahre zusammen und bekam vier Kinder, von denen zwei leicht behindert sind. S. wurde daraufhin wegen Inzests verurteilt.
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