• vom 14.06.2012, 12:16 Uhr

Chronik

Update: 14.06.2012, 13:26 Uhr
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Buwog

Grasser verurteilt - wegen Ehrenbeleidigung Ramprechts



  • Anwalt: Belastungszeuge Ramprecht als "psychisch labil" bezeichnet.
  • Urteil wegen Zustellung bekämpft.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist wegen Ehrenbeleidigung Ramprechts verurteilt worden. - APAweb / Herbert Neubauer

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist wegen Ehrenbeleidigung Ramprechts verurteilt worden. APAweb / Herbert Neubauer

Wien. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V) ist rechtskräftig wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung seines früheren Mitarbeiters Michael Ramprecht, der in der Buwog-Causa als Belastungszeuge gegen ihn auftritt, verurteilt worden. Wie Ramprechts Anwalt Michael Pilz am Donnerstag der APA mitteilte, liegt gegen Grasser ein zivilrechtliches Urteil des Handelsgerichts Wien vor.

Grasser hatte am 26. November 2011 in einem Interview im Online-Medium "Money.at" behauptet, dass Ramprecht "psychisch labil" sei und "dringend psychische Hilfe benötigen würde". Derartige Behauptungen habe Grasser außerdem im Korruptions-U-Ausschuss im April wiederholt - nach Rechtskraft des Unterlassungsurteils. Grasser müsse nun eine Geldstrafe von 1000 Euro an die Republik zahlen und die Anwaltskosten ersetzen. Dafür liege mittlerweile eine Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichts Wien Innere Stadt vor.

Ehemaligen Mitarbeiter als unglaubwürdig dargestellt
"Meinem Mandanten ist die gerichtliche Klarstellung, dass Herr Grasser nicht über ihn behaupten darf, er sei psychisch krank, verständlicherweise wichtig", betont Anwalt Pilz. "Die Versuche des Ex-Ministers, durch Diskreditierung des Belastungszeugen die eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen, sind nun vom Exekutionsgericht mit Beugestrafe geahndet worden." Grasser hatte Ramprechts Aussagen stets zurückgewiesen und seinen früheren Mitarbeiter im Finanzministerium und Ex-Chef der Bundesbeschaffungsagentur als unglaubwürdig dargestellt.

Das Urteil des Handelsgerichts erging als Versäumungsurteil, da Grasser auf die Klage nicht reagiert hatte. "Die beklagte Partei wird zu den von der klagenden Partei begehrten Leistungen und zur Zahlungen der Prozesskosten von 2.135,14 Euro an die klagende Partei binnen 14 Tagen bei Exekution verurteilt", so das Handelsgericht Wien am 20. Februar 2012.

Da Grassers Anwalt nunmehr eine Wiedereinsetzung des Verfahrens beantrage, weil nicht ordnungsgemäß zugestellt worden wäre, habe die Richterin am Handelsgericht den Zusteller für Grassers Wohnung und Büro in der Babenbergerstraße in Wien einvernommen, so der Anwalt. Laut dem der APA vorliegenden Protokoll der Aussage schildert der Zusteller, er habe die Klage in Grassers Brieffach hinterlegt. Die Zustellung des Versäumnisurteils sei an eine Bürobeschäftigte in Grassers Büro in der Babenbergerstraße erfolgt. Über die von Grassers Anwalt beantragte Wiedereinsetzung sei noch nicht entschieden, so Ramprechts Anwalt Pilz.

Rekurs gegen Geldstrafe
Grassers Anwalt Michael Rami erklärte auf Anfrage der APA, dass er gegen die 1000 Euro-Geldstrafe gegen seinen Mandanten mit Rekurs vorgehe. Rami äußerte seine Verwunderung über das Verhalten von Ramprecht: Einerseits wolle er nicht, dass Grasser ihn als psychisch labil bezeichne. Andererseits trage Ramprecht über seinen Anwalt das Verfahren in die Medien. "Er betreibt ein Doppelspiel", meinte der Anwalt zur APA.

Ramprecht hat über seinen Anwalt Michael Pilz übrigens einen Exekutionsantrag auf die Pfändung von Grassers Forderungen gegen die Meinl Bank und gegen die SMW OG gestellt.

Michael Ramprecht, Grassers früherer Mitarbeiter im Finanzministerium, belastet seinen ehemaligen Chef Grasser seit Herbst 2009 schwer: Demnach soll schon die Vergabe des Auftrags an die Investmentbank Lehman Brothers, die die Buwog-Privatisierung begleitete, manipuliert worden sein. Der Immobilienmakler Ernst Karl Plech habe ihm damals den Wunsch Grassers übermittelt, die Meinung in der Kommission zu Gunsten von Lehman umzudrehen, sagt Ramprecht. Die Buwog-Privatisierung sei ein abgekartetes Spiel gewesen. Grasser weist alle Vorwürfe zurück.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-06-14 12:17:39
Letzte Änderung am 2012-06-14 13:26:29


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