• vom 28.06.2012, 16:15 Uhr

Chronik

Update: 28.06.2012, 16:59 Uhr
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Betriebskosten sollten ganz genau geprüft werden

Drei Millionen Liter zu viel verrechnet


Von Christian Mayr

  • Krasser Fall von falscher Abrechnung - Ärger für Bewohner, Strafen gibt es nicht.

Die Betriebskostenabrechnung auch beim Wasser sollte genau kontrolliert werden. - APAweb / dpa / dpaweb / dpa-Zentralbild / Z1022 Patrick Pleul

Die Betriebskostenabrechnung auch beim Wasser sollte genau kontrolliert werden. APAweb / dpa / dpaweb / dpa-Zentralbild / Z1022 Patrick Pleul

Wien. Der Fehler wäre beinahe nicht aufgefallen. Denn die Betriebskostenabrechnung für die Wohnhausanlage im 9. Wiener Bezirk wies für alle ein kleines Plus aus - und da prüft man dann bekanntlich nicht so genau nach. Ein Punkt stach aber dennoch ins Auge: Bei den "Allgemeinkosten Wasser" (Gemeinschaftsraum und Gartenleitung) kam es zu einer Verzwanzigfachung der Jahreskosten; Bewohner mussten beispielsweise 65 Euro statt 3 Euro wie noch im Jahr davor bezahlen. Zu Unrecht - wie sich später und erst nach hartnäckigen Forderungen herausstellen sollte.

Bei diesem Beispiel, das der "Wiener Zeitung" in allen Details vorliegt, handelt es sich wohl um einen der krassesten Fälle von falscher Betriebskostenabrechnung. Derzeit ist in Wohnhausanlagen ja wieder das große Rechnen und Prüfen angesagt, denn spätestens bis zum 30. Juni müssen die Hausverwaltungen die Abrechnungen für das vergangene Kalenderjahr legen.

Erschwerend für die betroffenen Bewohner des Alsergrunder Wohnhauses kommt hinzu, dass die Abrechnung von einem zwischengeschalteten Energie-Contractor gelegt wurde, der außer für Fernwärme und Warmwasser auch für Kaltwasser und Kanalgebühr verantwortlich ist. "Wir wurden von Anfang an nur wie lästige Bittsteller behandelt", berichtet ein Bewohner.

Denn zwei Mal wurde von den Wohnungseigentümern Aufklärung ob der massiv gestiegenen Kosten verlangt - und zwei Mal wurde dieses Ansinnen mehr oder weniger abgeschmettert. Man sprach allgemein von "zulässigen Messdifferenzen" beim Kaltwasserzähler und behauptete schließlich, dass "nach nochmaliger Kontrolle keine Importfehler festgestellt werden konnten".

Doch die Bewohner blieben hartnäckig, ackerten gemeinsam noch einmal alle Daten durch - und stießen so auf eine schier unvorstellbare Zahl: Der Anstieg beim allgemeinen Wasserverbrauch betrug 3,2 Millionen Liter - ein Verbrauch, der faktisch gar nicht möglich und schon gar keine "zulässige Messdifferenz" sein konnte. Schließlich wurde auf Basis dieser Erkenntnis die Hausverwaltung eingeschaltet, die Druck auf eine seriöse Nachprüfung machte. Und erst danach, zwei Monate später, wurde vom Contractor eingestanden, dass doch ein Fehler vorliegt: Dem Haus wurde irrtümlich für vier Monate der Verbrauch einer benachbarten Sportanlage zugerechnet; für den Schaden in Höhe von fast 10.000 Euro entschuldigte man sich zwar, eine Entschädigungszahlung oder ein Zins-Ausgleich wurde aber abgelehnt.

"Anzeige als Warnschuss"
Die Empörung bei den Bewohnern war trotz der Refundierung groß - unter anderem war die Rede von einer Klage oder einer Betrugsanzeige. Hier sehen Konsumentenschützer aber generell wenig Chancen: "Beim Betrug müsste man einen Vorsatz nachweisen können, das ist bei solchen Abrechnungen fast aussichtslos", sagt Astrid Wagner vom Verein für Konsumenteninformation. AK-Kollege Walter Rosifka würde es Betroffenen dann raten, wenn derselbe Fehler jedes Jahr auftaucht - quasi als Warnschuss: "Denn es kann ja sein, dass das Geld nur denjenigen refundiert wird, die sich beschweren."

Beide sind sich einig, dass der Konsument in diesem Bereich immer auf der schwächeren Seite ist: Denn Verwaltungsstrafen oder Pönalzahlungen bei falschen Rechnungen sind nicht vorgesehen - höchstens vier Prozent Zinsen für das zu viel Verrechnete könnten am Zivilrechtsweg erstritten werden. Das Höchste der Gefühle bleibe daher, für viel Aufwand das rechtmäßig zustehende Geld wiederzubekommen.

Wissen
116 Euro pro Monat an Betriebskosten zahlt man im Schnitt in Wien für eine 70-m²- Wohnung. Laut Mietrechtsgesetz müssen Mieter für folgende Posten aufkommen: Wasser, Kanal, Müll, Rauchfangkehrer, Entrümpelung, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung der allgemeinen Teile, Versicherungen, Hausverwaltung und -betreuung, öffentliche Abgaben sowie Gemeinschaftsanlagen.




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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-06-28 16:20:12
Letzte Änderung am 2012-06-28 16:59:12


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