Wien/Rom. Zwei Drittel der Österreicher planen, über die Sommermonate Juli und August auf Urlaub zu fahren. Das geht aus einer aktuellen Reisetrend-Studie hervor. Rund 20 Prozent zeigten sich zum Zeitpunkt der Umfrage noch unentschlossen. Das beliebteste Urlaubsziel ist auch heuer wieder Italien, gefolgt von Kroatien, Spanien und Ägypten.

Allerdings währt die Reisefreude oft nur kurz. Hauptgrund sind neben Unfällen, Betrug oder Defekten am Fahrzeug auch Konflikte mit dem Gesetz - bei Maut, Geschwindigkeitsdelikten oder beim Falschparken. "Unsere Rechtsberatung hat während der letzten Jahre eine kontinuierliche Zunahme an Beschwerdefällen verzeichnet", erklärt dazu Verena Pronebner vom ÖAMTC. Demnach würden in der Zentrale über den Sommer durchschnittlich 130.000 Notrufe registriert - das sind 700 Anrufe pro Tag.
Am ehesten in ernsthafte Probleme geraten nach wie vor Italienurlauber. Und das nicht nur aus Eigenverschulden. Gelegenheit für Missbrauch gibt es angesichts der Vielzahl den Vorschriften und Gesetze genug, meint Pronebner. Die Opfer sind in der Regel unwissende Autofahrer.
Nachtzuschlag von 92 Euro
So ist das Einfahrverbot in historische Stadtzentren in Italien vielen Urlaubern unbekannt. Kosten pro Verstoß: 70 Euro. Laut Pronebner könne es passieren, dass jemand in der Innenstadt einen Parkplatz sucht, aus dem Stadtkern hinausfährt, dann neuerlich hineinfährt, wieder hinausfährt und er für jedes Mal gesondert gestraft wird.
Teuer wird es auch für Lenker, die auf dem Weg in den Süden 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs sind: Sie müssen 160 Euro Strafe zahlen. Bei mehr als 50 Stundenkilometern zu viel werden sogar bis zu 500 Euro fällig. Geldbußen gibt es auch für diese Delikte: Zurücksetzen bei kaputten Schranken (gilt als Geisterfahrt), Laufenlassen des Motors bei eingeschalteter Klimaanlage, Wegwerfen eines Zigarettenstummels oder bei Alkohol am Steuer. Vor allem bei letzterem Delikt kennen die Carabinieri kein Pardon. Wird ein Motorist mit mehr als 1,5 Promille erwischt, wird das Auto beschlagnahmt und zugunsten des Staates versteigert. Ausnahmen bestehen nur für Fahrzeuge, die sich nicht im Eigentum des jeweiligen Lenkers befinden. Dazu zählen auch Mietwagen. Vorsicht ist bei anonymen Strafverfügungen geboten: Wie es das italienische Gesetz will, muss sich jeder angezeigte Lenker noch an Ort und Stelle bei der Polizei melden. "Vergessliche" zahlen so 290 Euro. Mit 92 Euro "Nachtaufschlag" rechnen müssen jene, die nach 22 Uhr erwischt werden.
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