Brüssel. Die Ex-Frau und Komplizin des belgischen Kindermörders und - schänders Marc Dutroux hat nach 16 Jahren Haft das Gefängnis im belgischen Berkendael unter Auflagen vorzeitig verlassen. Sie sei auf dem Weg zum Kloster der "Armen Schwestern der heiligen Klara von Assisi" in Malonne bei Namur im Süden Belgiens, das sie aufnehmen will, berichtete die belgische Nachrichtenagentur Belga.
Vor dem Kloster wurden die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Dort protestierten etwa 50 Menschen gegen die vorzeitige Haftentlassung Martins. Ein Berufungsgericht in Brüssel hatte zuvor Widersprüche von Opferfamilien gegen die Freilassung zurückgewiesen.
Michelle Martin war 1996 mit Dutroux festgenommen und im Jahr 2004 zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. In Belgien ist eine vorzeitige Entlassung möglich, wenn mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt ist. Künftig soll dies in besonders schweren Fällen nicht mehr möglich sein.
Mitschuld am Tod zweier Mädchen
Die Affäre Dutroux hatte in den 1990er Jahren ganz Belgien traumatisiert. Marc Dutroux hatte sechs Mädchen entführt, missbraucht und in einem geheimen Verlies eingekerkert. Dort starben vier der Mädchen. Seine Ehefrau trug eine Mitschuld, weil sie die beiden Kinder Julie und Melissa verhungern ließ. Das Verbrechen hatte zu landesweiter Empörung geführt, weil Dutroux ebenso wie seine Frau schon zuvor wegen Entführung und Vergewaltigung von Mädchen im Gefängnis waren.
Gegen die geplante Entlassung Martins hatten bereits 5000 Menschen in Brüssel protestiert. Am Dienstag blieb es vor dem Justizpalast ruhig. Nur wenige Demonstranten hielten Plakate hoch mit Aufschriften wie: "Hängt die Kinderschänder" oder "Sie war nicht alleine schuldig." Der Vater eines der ermordeten Mädchen, Jean-Denis Lejeune, war im Gerichtssaal und wandte sich hinterher gegen die geplante Freilassung Martins: "Diese Frau ist verantwortlich für das Schlimmste. Sie ist eine Wiederholungstäterin."
Dutzende Auflagen
Die Freilassung ist an ein Dutzend Auflagen zum Aufenthaltsort, dem Verbot von Reisen und einer Psychotherapie geknüpft. Martin hatte in den vergangenen Jahren mehrfach Anträge auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Erst jetzt genehmigte die belgische Justiz den Antrag, weil der Resozialisierungsplan vorsieht, dass sie künftig im Kloster lebt - ohne aber selbst Nonne zu werden.
Klage vor dem Gerichtshof für Menschenrechte angedacht
Der Anwalt zweier Opferfamilien kündigte am Dienstag erneut an, im Fall des Scheiterns vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu klagen. "Wir wollen vor ein Tribunal ziehen, das diesen Namen verdient, das uns zuhört und wo wir reden können", sagte Anwalt Georges-Henri Beauthier nach der Anhörung vor Gericht. Die Opfer seien nicht gehört worden.
Dutroux selbst sitzt eine lebenslange Haftstrafe ab. Sein Anwalt, Ronny Baudewijn, sagte der Zeitung "Het Niuewsblad" auch sein Mandant hoffe, eines Tages das Gefängnis verlassen zu können. (apa/dpa)
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