Wien. Ein ehemaliger Wiener HTL-Lehrer, der seine eigene Tochter jahrelang missbraucht und mit dieser auch den Beischlaf vollzogen hatte, ist dem Gefängnis entgangen. Statt den unbedingten Teil der über ihn verhängten Strafe zu verbüßen - er hatte im November 2010 vom Wiener Straflandesgericht drei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt erhalten -, befindet sich der 55-jährige Mann seit vergangenem Donnerstag im elektronisch überwachten Hausarrest.
Dies ist insofern erstaunlich, als die zuständige Justizanstalt die Fußfessel explizit abgelehnt hatte. Die Leiterin der Justizanstalt Wien-Simmering führte dafür die "absolut fehlende Deliktseinsicht" sowie die "fehlende Therapiewilligkeit" des Pädagogen ins Treffen, was im Hinblick auf den von diesem beantragten Hausarrest keine "positive Prognose" zulasse.
Neuerliche Gewalt befürchtet
Auch die Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) fiel "in Anbetracht früherer Gewaltanwendungen, sexueller Übergriffigkeiten und des Eindrucks eines ganz allgemein als patriarchalisch zu beschreibenden Verhaltens" skeptisch aus. Einer statistisch-nomothetischen Kriminalprognose zufolge sei der Fußfessel-Werber zwar einer Täter-Gruppe zuzuordnen, bei denen nur zwei bis zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren einschlägig rückfällig werden. Infolge seiner nicht vorhandenen Bereitschaft, seine "Persönlichkeitseigenschaften" aufzuarbeiten, sah die BEST dessen ungeachtet "jedenfalls das Risiko neuerlicher Gewalt im häuslichen Kontext" gegeben.
Von Vollzugskammer genehmigt
Trotz der ablehnenden Haltung der zuständigen Justizanstalt und der Skepsis der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) leistete die am Wiener Oberlandesgericht (OLG) eingerichtete Vollzugskammer einer Beschwerde des 55-jährigen HTL-Lehrers Folge und genehmigte diesem den elektronisch überwachten Hausarrest. Begründung: Aus der Stellungnahme der BEST ergebe sich "ein geringes Rückfallrisiko".
Die Vollzugskammer verweist in ihrem der APA vorliegenden Beschluss darauf, dass der Mann keinen Kontakt zum Opfer mehr habe und sich seit 1995 nichts mehr zuschulden habe kommen lassen. Gegenüber seiner nunmehrigen Ehefrau - die Mutter der missbrauchten Tochter hatte sich von ihm scheiden lassen, nachdem sie von den Übergriffen erfahren hatte - und deren Sohn habe der 55-Jährige außerdem keinerlei aktenkundige Gewalttätigkeiten gesetzt.
Das Wiener OLG kommt daher zum Schluss, das "Risiko auf Missbrauch der begehrten Vollzugsform" sei "derart verschwindend, dass es der bekanntermaßen einen äußerst strengen Maßstab bei der Risikoprognose anlegenden Vollzugskammer vertretbar erscheint, dem Beschwerdeführer die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests nicht zu verweigern".
Der HTL-Lehrer hatte laut rechtskräftigem Urteil seine im Juni 1981 geborene Tochter von 1989 bis 1995 regelmäßig sexuell missbraucht, während seine Ehefrau kochte oder anderweitig beschäftigt war. Bei einem Urlaub in der Steiermark im Sommer 1990 vollzog er mit der damals Neunjährigen den Beischlaf. Den Feststellungen des Gerichts zufolge kam es danach noch über Jahre hinweg zumindest einmal im Monat zu Übergriffen.
Mitschülerin half Opfer
Die Tochter vertraute sich erstmals während der Matura einer Mitschülerin an. 2002 erzählte sie davon der Mutter, die daraufhin die Scheidung einreichte. Nachdem sie eine Ausbildung zur Ärztin abgeschlossen hatte, erstattete die Tochter knapp vor jenem Zeitpunkt Anzeige, zu dem Verjährung der Delikte eingetreten wäre.
Der Vater hatte vor Gericht und auch nach seiner rechtskräftigen Verurteilung vehement bestritten, sich an seiner heute 31 Jahre alten Tochter vergangen zu haben. Er habe diese streng erzogen und mitunter geohrfeigt, wofür sie sich mit ihren Behauptungen offenbar rächen wolle, lautete seine Verantwortung in seinem Strafverfahren.
Daran hat sich bis heute nichts geändert. Ein Sozialarbeiter, der im Zuge des Fußfessel-Antrags mit dem 55-Jährigen zu tun hatte, hielt fest, dieser sei "absolut deliktsuneinsichtig" und lehne jede Therapie ab.
Zumindest seinen Beruf darf der HTL-Lehrer nicht mehr ausüben: Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er mit 1. September 2010 karenziert worden. Mittlerweile befindet er sich in Pension.
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