• vom 25.09.2012, 10:17 Uhr

Chronik

Update: 25.09.2012, 13:20 Uhr
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Anklage wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung

Fall Oliver: Vater zur Verhandlung in Graz erschienen



  • Am vergangenen Freitag ist dem Dänen in seiner Heimat erneut das Sorgerecht für das Kind zugesprochen worden.

Die Mutter des Buben wartete bereits eine halbe Stunde vor Prozessbeginn bei Gericht.

Die Mutter des Buben wartete bereits eine halbe Stunde vor Prozessbeginn bei Gericht.APAweb/HERBERT NEUBAUER Die Mutter des Buben wartete bereits eine halbe Stunde vor Prozessbeginn bei Gericht.APAweb/HERBERT NEUBAUER

Graz. Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag der Fall des fünfjährigen Oliver verhandelt worden. Sein Vater hatte ihn Anfang April gegen den Willen der Mutter von einem Grazer Kindergarten abgeholt und war mit ihm nach Dänemark gefahren. Der 41-Jährige erschien pünktlich zur Verhandlung, ihm wird von der Staatsanwaltschaft schwere Nötigung und Freiheitsentziehung vorgeworfen. Er bekannte sich nicht schuldig.

  Unter großem Medieninteresse erschien zunächst die Mutter des fünfjährigen Buben, die in diesem Fall nur als Zeugin geladen ist. Sie kam mit ihrer Anwältin, wollte aber vor der Verhandlung nichts sagen. Fünf Minuten vor Prozessbeginn betrat dann auch Thomas S. das Gericht und bahnte sich durch zahlreiche Kameras und Medienvertreter seinen Weg in den Verhandlungssaal. Staatsanwältin Gertraud Pichler stellte gleich zu Beginn klar, dass hier "sicher nicht das Obsorgeverfahren geführt wird". Es gehe ausschließlich um mögliche Nötigung und Freiheitsentziehung in Zusammenhang mit der Wegbringung des Kindes aus Österreich und die Vorfälle vor dem Kindergarten am 3. April dieses Jahres.

Die gesamte Chronologie  
Die Anklägerin listete nochmals die gesamte Chronologie auf, angefangen mit der Geburt des Buben am 27. Dezember 2006 über die Trennung der Eltern bis zur Ausreise der Mutter aus Dänemark im Jahr 2010. Damit hatte der Streit um das Kind begonnen, denn der Vater bekam in der Folge zwar in Dänemark die Obsorge zugesprochen, doch die Mutter hatte das Sorgerecht in Österreich, und hier befand sich auch der Bub. Dannach folgten zahlreiche Einsprüche, Bescheide und Entscheidungen. Tatsache ist, dass sich der 41-Jährige Anfang März 2012 dazu entschloss, sein Kind zurück nach Dänemark zu holen. "Die wichtigste Bezugsperson war für ihn sein Vater", begründete er seine Entscheidung.

  Bei dem Vorfall vor dem Kindergarten begleitete ihn ein unbekannter Mann, dessen Identität der Angeklagte auch bei der Verhandlung nicht preisgeben wollte. Er schilderte, dass sich dieser Komplize zwischen die Mutter und ihn gestellt habe, damit er den kleinen Oliver aus dem Auto der Mutter heben und in seinen Wagen setzen konnte. "Er hat sich gefreut, mich zu sehen", meinte er zur Reaktion des Buben. Dieser habe nur dann zu weinen begonnen, als seine Mutter so laut schrie. Diese sei "geschockt dagestanden", von Gewalt gegen sie könne keine Rede sein.

"Mein Kind ist entführt worden"  
Zu dem Vorfall wurde eine Zeugin befragt. "Ich habe mir gedacht, da will heute ein Kind aber überhaupt nicht in die Kinderkrippe", erinnerte sich die Frau. Erst dann habe sie gemerkt, dass etwas nicht stimmt. Ein Auto raste weg, und "ich habe an Fahrerflucht gedacht". Dann habe sie die Mutter rufen gehört: "Mein Kind ist entführt worden".

  Richter Günter Sprinzel hatte die Verhandlung nur für eine Stunde angesetzt und vertagte dann mit der Begründung: "Ich habe noch mehr Verhandlungen". Die vor dem Saal wartende Mutter konnte aus diesem Grund nicht mehr als Zeugin gehört werden und brach in Tränen aus. Der Prozess wurde auf Mittwoch, 10.00 Uhr, vertagt. Ob es dann ein Urteil gibt, stand nicht fest, der Richter äußerte sich nicht zu möglichen Gutachten oder anderen Anträgen.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-09-25 10:18:49
Letzte Änderung am 2012-09-25 13:20:12


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