Straßburg/Brüssel. Die Republik Österreich muss den Zeugen Jehovas 12.834 Euro Entschädigung für Diskriminierung vor ihrer offiziellen Anerkennung als Religionsgemeinschaft 2009 zahlen. Das entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Dienstag in Straßburg.
Die Zeugen Jehovas hatten geltend gemacht, dass sie Anspruch auf Ausnahme von der Erbschafts- und Schenkungsteuer für eine Spende hätten, die ihnen 1999 gewährt worden war. Zudem beklagten sie, dass sie vor ihrer Anerkennung nicht von den Aufenthalts- und Arbeitsmarktgesetzen ausgenommen waren. Eine Ausnahme hätte es ihnen gestattet, im Jahr 2002 zwei Priester aus den Philippinen für ihre Tagalog sprechenden Mitglieder in Österreich zu beschäftigen.
Der Gerichtshof urteilte in beiden Fällen, dass ein Verstoß Österreichs gegen Artikel 14 der Menschenrechtskonvention (Diskriminierungsverbot) vorlag. Österreich muss die Entschädigung binnen drei Monaten zahlen.
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