Salzburg. Betteln soll nicht erlaubt werden. Zu diesem Beschluss kam der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtags am Mittwoch mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ. Damit ist die Wiedereinführung eines Bettelverbots in Salzburg einen Schritt weiter, nun muss nur noch der Landtag am 31. Oktober dem Entwurf zustimmen - und Salzburg hat wieder ein Bettelverbot.
Im Juli hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das seit 1979 in Kraft befindliche absolute Salzburger Bettelverbot als verfassungswidrig aufgehoben. Mit dem nunmehrigen Gesetzesentwurf ist die Landesregierung überzeugt, der Verfassung Genüge zu tun. Denn anders als beim alten Verbot ist "stilles" Betteln im neuen Gesetz erlaubt. Unter Strafe gestellt werden aggressives, aufdringliches und organisiertes Betteln sowie Betteln mit Kindern unter 14 Jahren. Das reicht Kommunalpolitikern aber nicht.
Durch das neue Gesetz allein wird sich am Salzburger Straßenbild wenig ändern. Bei einem Lokalaugenschein der "Wiener Zeitung" an einem schönen Herbstnachmittag waren in der belebten Getreidegasse oder auf den Brücken über die Salzach, den beliebtesten Fußgängerzonen, keine aggressiven Bettler anzutreffen. Dabei war gerade die Angst vor diesen zentraler Punkt der wochenlangen Diskussion. Abgeordnete berichteten in der Ausschusssitzung von persönlichen und zugetragenen Erlebnissen mit aggressiven Bettlern.
"Fälle, in denen es in Richtung Nötigung oder Drohung gegangen wäre, sind keine vorgekommen", heißt es allerdings bei der Landespolizeidirektion. Es habe aber eine Veränderung in der Personenstruktur der Bettler, eine gestiegene Zahl an Bettlern sowie etwas mehr Anzeigen seitens der Bevölkerung gegeben.
Beim Rundgang durch die Altstadt traf die "Wiener Zeitung" auf gezählte sieben Bettler, die nur wenige Brocken Deutsch sprachen. Ein älterer Mann sagte, er sei aus Miskolc im nordöstlichen Ungarn, ein anderer, er komme aus Budapest. Er habe seine Arbeit in Österreich nach einer Woche verloren und brauche nun Geld für die Heimreise.
Geht es nach Salzburgs ÖVP-Vizebürgermeister Harald Preuner, sollen diese Menschen aus dem Stadtbild verschwinden, auch wenn sie "still" betteln. Das soll durch einen Zusatz zum neuen Gesetz möglich werden, der Gemeinden erlaubt, das Betteln an bestimmten öffentlichen Orten per Verordnung zu verbieten, "wenn durch das Betteln das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände zu erwarten sind".
Preuner würde diese Verordnung gerne auf die gesamte Fußgängerzone ausweiten. Schon im Juli hatte der VfGH jedoch begründet: "Eine Störung der öffentlichen Ordnung kann von der bloßen Anwesenheit einzelner Menschen an öffentlichen Orten, die um finanzielle Unterstützung werben, ohne qualifizierte, etwa aufdringliche oder aggressive Verhaltensweisen an den Tag zu legen, nicht ausgehen." Auch Landeshauptfrau Gabi Burgstaller hat dahingehend Bedenken. "Diese Verordnungsermächtigung ist ein leicht glattes Feld", sagte sie.
Die Verordnung ist eine Salzburger Eigenkreation, der Rest des Gesetzes orientiert sich am oberösterreichischen Bettelverbot, das der VfGH im Juli für zulässig erklärte. Wegen aggressiven oder organisierten Bettelns gab es in Linz heuer 90 Anzeigen. Gegenüber 2011, als das Gesetz im Frühjahr in Kraft trat, bedeutet das eine Steigerung, heißt es bei der Linzer Polizei. In Kärnten, wo das Bettelverbot verfassungskonform ist, ist das Betteln "kein wirkliches Thema", wie die Landespolizeidirektion mitteilt. Zur Verfassungsmäßigkeit der Bettelverbote in Wien und der Steiermark hat sich der VfGH noch nicht geäußert, eine Entscheidung soll noch heuer fallen.
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