• vom 17.10.2012, 17:59 Uhr

Chronik

Update: 17.10.2012, 18:18 Uhr
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Die Zahl der Personen mit Sachwalter steigt - und die Beschwerden der Betroffenen häufen sich

Hilfe oder Entmündigung?


Von Petra Tempfer

  • Rechtsanwaltkanzleien übernehmen mehrere 100 Sachwalterschaften.

Wofür das Geld ausgegeben wird, wird fremdbestimmt. Laut Gesetz muss der Sachwalter jedoch den Wünschen der Betroffenen nachkommen. - © Peter Maszlen - Fotolia

Wofür das Geld ausgegeben wird, wird fremdbestimmt. Laut Gesetz muss der Sachwalter jedoch den Wünschen der Betroffenen nachkommen. © Peter Maszlen - Fotolia

Wien. Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einer Wohnung ohne Strom und Möbel, weil Sie nicht mehr über Ihr Einkommen und Vermögen entscheiden dürfen. Liegt es doch in den Händen eines Sachwalters, den Ihnen das Gericht zur Seite gestellt hat. Und der weder Strom beantragt, noch Möbel organisiert hat. Einen Fall wie diesen gibt es tatsächlich. Er betrifft einen Mann aus Wien - und dieser ist nicht der Einzige in einer solchen Situation. Laut Georg Psota, Obmann von "pro mente" Wien, Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit, ist derzeit in der Sachwalterschaft ein Rück- statt Fortschritt zu bemerken. "Die Sachwalterschaft verkommt zur Entmündigung", bemängelt er. Vielleicht deshalb, weil die Zahl der besachwalteten Personen stetig steigt: Von österreichweit 34.874 im Jahr 2002 wuchs sie auf heuer 55.560 an.

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Mit diesem Anstieg häufen sich auch die Beschwerden von Betroffenen, so Psota - "vor allem über Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate". Diese Gruppe stellt bereits 25 Prozent aller Sachwalter in Österreich, in Wien sogar rund 48 Prozent. Das Problem dabei: Eine Kanzlei übernimmt mitunter mehrere 100 Klienten, der persönliche Kontakt und die individuelle Unterstützung kommen dadurch zu kurz. Das führt laut Psota "zu schnell zu einem entwürdigenden Umgang mit den Betroffenen". Nicht die erhoffte Unterstützung im täglichen Leben, sondern eine Bevormundung sei die Folge.

Das Justizministerium kontert: Im Gesetz sei verankert, dass den Wünschen der Betroffenen nachgekommen und gleichzeitig ihr Schutz gewahrt werden müsse. Allein - die Aufwandsentschädigung für Sachwalter richtet sich nach Einnahmen und Vermögen ihrer Klienten. Je mehr Sachwalter davon ausgeben, desto geringer fällt ihre Entschädigung aus.

Qualifizierung gefordert
"Das ist doch paradox", echauffiert sich Peter Schlaffer, Geschäftsführer des Vereins "Vertretungsnetz", der Gerichten Sachwalter zur Verfügung stellt. "Es mündet darin, dass der Sachwalter die notwendigsten Dinge nicht mehr besorgt." Bei "Vertretungsnetz" werde daher penibel darauf geachtet, dass die Sachwalter tatsächlich zum Wohle der Betroffenen handeln. Zudem bietet der Verein Schulungen an, die auch Angehörigen, die zu Sachwaltern werden, helfen sollen. Zum Beispiel darüber, wie man mit Menschen in einer schwierigen Lebenslage kommuniziert.

Einer solchen Qualifizierung sollte sich jeder Sachwalter unterziehen, so die Forderung Schlaffers. Psota macht sich zudem für ein Kontrollgremium stark und betont weiters, dass Sachwalter nicht überwiegend (derzeit zu 55 Prozent) in allen Angelegenheiten bestellt werden sollten. Vielmehr sei sinnvoll, die Sachwalterschaft häufiger etwa auf rein finanzielle Angelegenheiten oder die Vertretung vor Behörden zu reduzieren. Ein nächstes Problem sei, "dass man Sachwalter nur schwer wieder loswird", sagt Psota und schlägt befristete Sachwalterschaften als Lösung vor.

Er erwarte sich ein Umdenken der Justiz, wie er betont - die letzte Novelle des Sachwalterschaftsrechts datiere aus 2006. Diese brachte zwar die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht mit sich: eine Verfügung, mit der im Vorhinein die Bestellung eines Sachwalters durch ein Gericht verhindert und die Vertretung selbst ausgewählt werden kann. Davon machen laut Psota allerdings nur wenige Gebrauch.

In Sachen Sachwalterschaftsrecht tue sich ohnehin etwas, rechtfertigt sich das Justizministerium. Soeben werde ein Pilotprojekt zur unterstützten Entscheidungsfindung als ein Alternativmodell aufgesetzt. Dieses sieht vor, dass bei Entscheidungen mehrere Personen den Willen des Betroffenen ergründen. Das Projekt soll laut Ministerium 2013 starten. Welche Konsequenzen man daraus zieht, wird sich weisen - die Abschaffung der Sachwalterschaft stehe aber definitiv nicht im Raum.




Schlagwörter

Sachwalterschaft

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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-10-17 18:05:08
Letzte Änderung am 2012-10-17 18:18:07


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