"Wiener Zeitung": Das Vertrauen in die Justiz ist massiv gesunken. Können Sie das angesichts der aktuellen Vorfälle verstehen?
Maria Berger: Einige ungeschickt gehandhabte Fälle, die Medienberichterstattung darüber und die Politikerschelte gegen die Justiz haben dazu sicher einiges beigetragen.
Aber es entsteht schon auch der Eindruck, dass im Justizministerium das Chaos herrscht, es ist auch immer wieder die Rede von einer Regentschaft der Staatsanwälte. Ist da etwas Wahres dran?
Da muss man differenzieren. Die eine Frage ist, ob schnell genug ermittelt wird und die Verfahren zügig verlaufen. Das andere sind Gesetzgebungsprozesse, für die das Justizministerium unmittelbar zuständig ist. Und dort hat es offensichtlich in letzter Zeit einige Pannen oder Missverständnisse gegeben. Die Entwürfe machen aber die Beamten im Ministerium und nicht die Staatsanwälte an der Front.
Bleiben wir bei den misslungenen Gesetzesinitiativen von Justizministerin Beatrix Karl. Ist das nicht auch ein Strukturproblem, bedingt durch die Art, wie Begutachtungsverfahren in Österreich ablaufen?
Es stimmt, dass Gesetzgebungsprozesse oft sehr hastig durchgeführt werden müssen. Von der Politik wird erwartet, dass sie jeden Tag Ergebnisse liefert. Die Zeiten, als man umfassende Beratungen mit Experten durchgeführt hat und ein gründliches Begutachtungsverfahren möglich war, sind leider vorbei. Das Tempo ist insgesamt höher geworden - zulasten der Qualität.
Wie steht es um die Personalsituation der Justiz?
Es gibt sicher einen Personalmangel, das kann man gar nicht leugnen. Aber es gibt auch im organisatorischen Bereich Optimierungsbedarf, zum Beispiel könnten - das haben wir damals auch schon begonnen - manche Berichtspflichten entfallen. Es wäre auch mehr EDV-Einsatz möglich, damit die Staatsanwälte von unnötiger Papierarbeit entlastet werden und sich auf die richtigen Fälle konzentrieren können.
Sie haben als Justizministerin das "Anfüttern" - also Zuwendungen ohne klare Gegenleistung - unter Strafe gestellt. Auf welcher Basis ist diese Regelung entstanden?
Das war eine Anpassung an internationale Standards, zu denen sich Österreich im Rahmen des Europarats und der UNO völkerrechtlich verpflichtet hat. Das Problem war, dass die Mehrzahl der Justizsprecher und Klubobleute der Meinung waren, dass das für Nationalratsabgeordnete nicht gelten darf und sich selbst aus dem Entwurf herausreklamiert haben. Das Gute dabei: Weil sie nicht betroffen waren, haben sie sich für den Inhalt der Sache nicht näher interessiert - und die sehr strenge Bestimmung ist im Nationalrat durchgegangen. Erst später ist dann der große Protest ausgebrochen.
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