• vom 22.03.2012, 17:32 Uhr

Politik

Update: 22.03.2012, 17:54 Uhr
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Liechtenstein-Urteil verzögert Grasser-Ermittlungen neuerlich



  • Akten von Hausdurchsuchung lassen noch ein bis zwei Monate auf sich warten.

Wien. Die Ermittlungen in der Causa Buwog werden sich weiter verzögern: Ursache ist eine am Mittwochabend bekannt gewordene Entscheidung des Obergerichts Vaduz, wonach die bei einer Hausdurchsuchung bei einem Wirtschaftstreuhänder von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beschlagnahmten Unterlagen den österreichischen Ermittlungsbehörden nicht zu übergeben sind.

Warten auf Vaduz: Obergericht gegen Aktenausgabe.

Warten auf Vaduz: Obergericht gegen Aktenausgabe.© APA/Karl-Josef Hildenbrand/dpa Warten auf Vaduz: Obergericht gegen Aktenausgabe.© APA/Karl-Josef Hildenbrand/dpa

"Wir gehen davon aus, dass die globale Entscheidung, jeder Eingriff per se sei unzulässig, nicht halten wird", sagte Christian Pilnacek, Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium; auch die österreichische Judikatur sehe dies anders. Pilnacek zufolge entscheide der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein in der Regel "in ein bis zwei Monaten". Laut dem Sektionschef hatte das Vaduzer Landgericht in erster Instanz die Herausgabe der Akten noch als unbedenklich eingestuft.

Grasser Anwalt Manfred Ainedter bedauerte indes die weiteren Verzögerungen in Liechtenstein. "Mein Mandant ist weder Partei des Verfahrens noch hat er einen Einfluss darauf", erklärte Ainedter. Außerdem könne Grasser den Wirtschaftstreuhänder von der Verschwiegenheitspflicht nicht entbinden, weil ja das Geld von der Schwiegermutter stamme, so Ainedter.

Die liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung Berufung angekündigt. Sie soll in den nächsten Tagen eingebracht werden, teilte diese am Donnerstag mit. Die beschlagnahmten Unterlagen befinden sich nach wie vor beim Fürstlichen Landgericht.

Das Vaduzer Obergericht begründet das Vorenthalten der Akten damit, dass ein Wirtschaftstreuhänder als Zeuge aufgrund der Verschwiegenheitspflicht ein Entschlagungsrecht hat und damit nicht gegen seine Klienten aussagen muss. Dies dürfen die Behörden nach Ansicht der Richter nicht umgehen, indem sie Akten beschlagnahmen.

"Akten sind relevant"
Auch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien stößt die Entscheidung auf wenig Gegenliebe. "Uns ist wichtig, die Ermittlungen so rasch wie möglich voranzubringen", sagte deren Sprecher Martin UIrich. Es gehe darum, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, dabei sei man aber auch "von externen Faktoren abhängig". Die Akten seien verfahrensrelevant. Ob mit der Herausgabe der Akten eine Anklage gegen Grasser in der Causa Buwog steht oder fällt, wollten weder Pilnacek noch Ulrich kommentieren.

SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer forderte am Donnerstag den Ex-Finanzminister auf, mit der Justiz und dem U-Ausschuss zusammenzuarbeiten: "Wenn bei der Buwog-Privatisierung tatsächlich alles so ,supersauber‘ gelaufen ist, soll er endlich die Unterlagen rausrücken."




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-03-22 17:38:05
Letzte Änderung am 2012-03-22 17:54:20


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