Wien.

Mit ihrem Vorschlag zum Antikorruptionspaket würden acht der zehn Empfehlungen der Anti-Korruptionsgruppe des Europarats (Greco) umgesetzt. In der Folge könne die neunte Empfehlung, die Ratifizierung der Europakonvention gegen Korruption, erfolgen. Die zehnte Empfehlung - strengere Bestrafung immaterieller Vorteile etwa bei einer Stellenausschreibung - soll von einer Arbeitsgruppe geprüft werden.
Beim Anfütterungsverbot - laut Karl in internationalen Empfehlungen gar nicht vorgesehen - soll die Neuregelung Klarheit schaffen. Abgestellt wird nun auf die "pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines möglichen Amtsgeschäfts", es muss also nicht ein konkretes sein, wie in der 2009 entschärften Regelung. Die Grenze der Geringfügigkeit, bis zu der das Anfüttern erlaubt ist, wird im Gesetz nicht explizit genannt. In den Erläuterungen wird auf die Judikatur verwiesen, die diese Grenze regelmäßig bei 100 Euro zieht.
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