• vom 24.07.2012, 11:13 Uhr

Politik

Update: 24.07.2012, 19:09 Uhr
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Neuregelung soll 2014 inkrafttreten

Aus für befristete Invaliditätspension



  • Rehabilitationsgeld für vorübergehend Arbeitsunfähige.

Die befristete Invaliditätspension kann künftig nicht mehr beantragt werden. - APAweb/Roland Schlager

Die befristete Invaliditätspension kann künftig nicht mehr beantragt werden. APAweb/Roland Schlager

Wien. Die befristete Invaliditätspension wird zur Gänze abgeschafft. Im Gegensatz zu den bisherigen Plänen, die eine Abschaffung nur für die unter 50-Jährigen vorsahen, wird sie nun ab 2014 für alle vorübergehend Arbeitsunfähigen auslaufen. Das sieht der Begutachtungsentwurf zur Neuregelung der I-Pensionen vor, den Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Dienstag zur Begutachtung ausgeschickt hat.

Anstelle der befristeten I-Pension soll künftig ein "Rehabilitationsgeld" bzw. ein "Umschulungsgeld" ausgezahlt werden. Ist jemand vorübergehend invalide oder so schwer krank, dass er vorübergehend nicht arbeiten kann, erhält er nach dem Krankengeldanspruch von der Krankenkasse ein Rehabilitationsgeld in der Höhe des Krankengeldes. Dabei handelt es sich um eine Art verlängerten Krankengeldanspruch, wobei die Höhe wie beim erhöhten Krankengeld 60 Prozent des Letztbezuges ausmacht. Das Rehab-Geld wird zwar grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt, der Bezug kann jedoch verlängert werden. Verweigert die betreffende Person ihr zumutbare medizinische Rehab-Maßnahmen, so ist das Rehab-Geld "für die Zeit der Verweigerung der Mitwirkung zu entziehen". Die Kosten des Rehab-Geldes werden den Krankenkassen von der PVA ersetzt.

Wer seinen erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, wird umgeschult. Der für Angestellte und gelernte Kräfte geltende Berufsschutz wird dabei in einen "Qualifikationsschutz" umgewandelt. Das bedeutet, der Betreffende hat das Recht auf eine hochwertige Qualifikation, die seinem bisherigen Ausbildungsniveau (Lehrabschluss, Fachschule etc.) entspricht. Die Umschulung muss zumutbar sein, sie muss den physischen und psychischen Eignungen und Neigungen, dem Gesundheitszustand und dem bisherigen Ausbildungsniveau der Person entsprechen.

Für die unselbstständig Beschäftigten sowie für die Selbstständigen (Gewerbliche, Bauern) wird je ein "Kompetenzzentrum Begutachtung" eingerichtet. Dort werden medizinische und mit Hilfe des AMS auch berufskundliche Gutachten erstellt. Diese berufskundlichen Gutachten sollen Auskunft darüber geben, welche Umschulung sinnvoll ist.

Gesetz soll 2014 inkrafttreten
Die Begutachtungsfrist läuft bis 7. September, im Herbst soll die Neuregelung dann vom Parlament beschlossen werden. Inkrafttreten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2014, bis dahin haben die betroffenen Behörden Zeit zur Umstellung des Systems. Bis 2018 erwartet das Sozialministerium Einsparungen von einer Milliade Euro.

Im Vorjahr ist 7.200 Personen unter 50 Jahren eine Invaliditätspensionen zuerkannt worden, davon 6.400 befristet. Mit der Einführung des Umschulungs- und Rehabilitationsgeldes werden laut Schätzung des Sozialministeriums davon voraussichtlich knapp 80 Prozent (etwa 5.500) in medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen einbezogen werden. Nach den bisherigen Erfahrungen wird etwa ein Drittel dieser Gruppe berufliche Rehabilitation benötigen, der Rest medizinische Betreuungsmaßnahmen.

I-Pension für mindestens sechs Monate Arbeitsunfähigkeit
Derzeit wird Krankengeld für maximal 52 Wochen ausbezahlt, eine befristete I-Pension wird gewährt, wenn jemand voraussichtlich länger als ein halbes Jahr arbeitsunfähig ist. Diese befristete I-Pension wird vollständig abgeschafft, und zwar für alle, die am 1. Jänner 2014 jünger als 50 Jahre alt sind. Da jedes Jahr ein Jahrgang dazukommt, wird diese Pension auslaufen. Bei der Präsentation des Sparpaketes im Februar war die Reform noch nur für Unter-50-Jährige angekündigt worden.




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Invaliditätspension

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Dokument erstellt am 2012-07-24 11:14:00
Letzte Änderung am 2012-07-24 19:09:00


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