• vom 21.09.2012, 14:02 Uhr

Politik

Update: 21.09.2012, 14:07 Uhr
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Olah und Rosenstingl mussten hinter Gitter

Haftstrafen für Politiker selten



Der Prozess gegen Josef Martinz (V) ist nicht der erste Prozess in Österreich, der einen Politiker hinter Gitter bringen könnte. Mit Franz Olah musste ein ehemalige Innenminister hinter Schloss und Riegel, mit Peter Rosenstingl ein Abgeordneter des Nationalrats.

Der Prozess gegen Josef Martinz (V) ist nicht der erste Prozess in Österreich, der einen Politiker hinter Gitter bringen könnte. Mit Franz Olah musste ein ehemalige Innenminister hinter Schloss und Riegel, mit Peter Rosenstingl ein Abgeordneter des Nationalrats.Grafik: APA Der Prozess gegen Josef Martinz (V) ist nicht der erste Prozess in Österreich, der einen Politiker hinter Gitter bringen könnte. Mit Franz Olah musste ein ehemalige Innenminister hinter Schloss und Riegel, mit Peter Rosenstingl ein Abgeordneter des Nationalrats.Grafik: APA

Wien. Der Prozess gegen Josef Martinz (V) ist nicht der erste Prozess in Österreich, der einen Politiker hinter Gitter bringen könnte. Mit Franz Olah musste ein ehemalige Innenminister hinter Schloss und Riegel, mit Peter Rosenstingl ein Abgeordneter des Nationalrats. Und selbst ehemalige Kanzler wie Bruno Kreisky (S) und Fred Sinowatz (S) erlitten vor Gericht Niederlagen. Im Folgenden ein Überblick über Verurteilungen prominenter österreichischer Politiker.

  1969 musste Franz Olah, der ehemals starke Mann der SPÖ, ins Gefängnis: Weil er Gewerkschaftsgelder widmungswidrig verwendet hatte, wurde er zu einem Jahr "schwerem Kerker" verurteilt. Der Innenminister und ÖGB-Präsident hatte die "Kronen Zeitung" und die FPÖ finanziell unterstützt, sah seine Verurteilung aber als Folge einer parteiinternen Intrige.

Kreisky, Androsch und Niederl  
1989 wurden gleich drei prominente Ex-Politiker verurteilt: Altkanzler Bruno Kreisky (S) erhielt eine bedingte Geldstrafe, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte. Ex-Finanzminister Hannes Androsch (S) musste wegen falscher Zeugenaussage in Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 Schilling (umgerechnet 65.406 Euro) zahlen. Und der frühere steirische Landeshauptmann Friedrich Niederl (V) erhielt wegen Beteiligung an Untreue im Zusammenhang mit der "Bundesländer"-Affäre zwei Jahre bedingte Haft.

Die "Affäre Rosenstingl" und ihr Namensgeber.

Die "Affäre Rosenstingl" und ihr Namensgeber.APAweb/JAEGER ROBERT/JAE Die "Affäre Rosenstingl" und ihr Namensgeber.APAweb/JAEGER ROBERT/JAE

  1992 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verurteilung von Ex-Kanzler Fred Sinowatz (S) wegen falscher Zeugenaussage. Sinowatz hatte 1985 im burgenländischen SP-Vorstand angekündigt, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die "braune Vergangenheit" von VP-Präsidentschaftskandidat Kurt Waldheim aufmerksam machen. Als die Geschichte veröffentlicht wurde, strengte Sinowatz einen Ehrenbeleidigungsprozess gegen den Journalisten Alfred Worm an und leugnete dort die Aussage. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro) Geldstrafe.

Die Lucona-Affäre  
1993 bestätigte das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch gegen den früheren Außenminister Leopold Gratz (S) wegen falscher Zeugenaussage im Rahmen der Lucona-Affäre. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugunsten seines zwischenzeitlich wegen sechsfachen Mordes verurteilten Freundes Udo Proksch ausgesagt und musste 450.000 Schilling (32.703 Euro) zahlen.



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Dokument erstellt am 2012-09-21 14:04:16
Letzte Änderung am 2012-09-21 14:07:34


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