Wien. Viele haben lange darauf gewartet. Jetzt ist es so weit, aber nicht einstimmig: Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt empfiehlt eine Liberalisierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes von 1992. Die Mehrheit der Mitglieder ist für die Zulassung der Eizellspende und der Präimplantationsdiagnostik unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF, Befruchtung von Samen- und Eizelle in der Petrischale). Nimmt der Gesetzgeber die Empfehlung an, dürfen künftig mehr Frauen in Österreich Kinder haben.
Derzeit dürfen nur verheiratete, heterosexuelle Paare und Paare in eheähnlichen Lebensgemeinschaften bei Unfruchtbarkeit IVF in Anspruch nehmen. Das Gesetz verbietet zudem die medizinische Diagnostik an der befruchteten Eizelle (Präimplantationsdiagnostik, PID) auf schwere Erbkrankheiten.
Mutter, Vater, Kind
Die Bioethikkommission hält dies weder für zeitgemäß noch für der Autonomie der Frau gerecht werdend. "Elternschaft und Familie entsprechen heute nicht ausschließlich dem althergebrachten Familienideal von Mutter, Vater, Kind", betont Kommissionsvorsitzende Christiane Druml, die die Empfehlungen am Freitag präsentierte, und in denen festgehalten ist: "Frauen suchen nicht nur vermehrt Erfüllung im Beruf, sie gehen auch anders mit der Familiengründung um." Dass nicht alles unter einen Hut zu kriegen ist, zeigen sinkende Geburtenzahlen. Umso lieber würden viele dem (späten) Kinderglück nachhelfen. IVF-Kritiker betonen, künstliche Befruchtung sei nicht die Lösung, zudem habe niemand das Recht auf ein Kind, sondern das Kindeswohl müsse über der Autonomie bei der Fortpflanzung stehen.
Laut der Kommissionsmehrheit muss die Freiheit individueller Entscheidungen im Vordergrund stehen, jedoch in Bezug zum sozialen Umfeld - womit das Kindeswohl und das Recht auf Fortpflanzung gleichermaßen bedacht werden sollen. Der Ansatz spricht dem Embryo jedoch "keine moralische Position zu, die losgelöst von der Bedeutung ist, die er für die bereits geborenen Menschen hat" - er betrachtet also nicht den Achtzeller bereits als Leben von unantastbarer Würde.
Vor diesem Hintergrund hat die 25-köpfige Kommission mit 15 Stimmen für eine Gesetzesliberalisierung votiert. Sechs Mitglieder sind dagegen und präsentierten eine eigene Stellungnahme. Vier Mitglieder enthielten sich.
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