Wien. Das Pensionssystem soll wieder einmal reformiert werden. Das fordern zumindest mehr als 50 Sozialexperten, Ökonomen und Unternehmer in einem Aufruf, der am Montag in einer Pressekonferenz präsentiert wurde.
Der Plan, der vom ehemaligen Weltbank-Direktor Robert Holzmann vorgestellt wurde, sieht vor, dass künftig das System nur noch über ein Beitragskonto und zweckgebundene staatliche Zuschüsse geführt wird. Das Antrittsalter wäre flexibel, um auf einen ähnlichen Ruhensbezug wie derzeit zu kommen, müsste man vier bis fünf Jahre länger arbeiten.
Die Unterzeichner des Reformwunsches kommen aus allen politischen Lagern. So haben die Initiatoren etwa den früheren Grünen Bundessprecher Alexander Van der Bellen, die ehemaligen SPÖ-Finanzminister Hannes Androsch und Andreas Staribacher, Ex-EU-Kommissar Franz Fischler, den Unternehmer Hans-Peter Haselsteiner sowie diverse Sozialexperten von Theodor Tomandl bis Wolfgang Mazal rekrutiert.
Die Notwendigkeit einer Regelung
Ob diese Expertenrunde die Regierung zu unmittelbaren Reformbestrebungen führen wird, sind die Experten nicht ganz sicher. Holzmann meinte, die Chancen stünden kurzfristig etwas limitiert. In fünf Jahren werde eine Reform aber kommen, da sie finanziell unumgänglich sei, war Ulrich Schuh vom EcoAustria-Institut überzeugt. Denn das jetzige "ständige Weiterwursteln" bringe das System nicht weiter.
Pensionsexperte Bernd Marin sieht die Notwendigkeit einer Regelung, die den Versicherten Sicherheit bietet. In den letzten 25 Jahren habe er 28 bis 30 Prozent seiner ursprünglichen Pensionserwartungen eingebüßt. Das sei schon in Ordnung, da es für das System notwendig gewesen sei, aber es sei falsch, den Menschen Ansprüche zu suggerieren, die dann erst nicht eingehalten werden könnten.
Ein nachhaltiges System
Deshalb bauen die Experten nun auf ein nachhaltiges System, das jenem in Schweden nachgebaut werden sollte. Grundprinzip ist, dass auf einem Konto die Beiträge eingezahlt und dann real verzinst werden. Die Pension errechnet sich dann aus der angehäuften Summe dividiert durch die durchschnittliche (Rest-)Lebenserwartung. Wann man die Pension antritt, bleibt jedem selbst überlassen - je nachdem, mit wie viel man zufrieden ist. Eine private Zusatzpension ist nur fakultativ vorgesehen.
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