• vom 01.10.2012, 19:00 Uhr

Politik

Update: 01.10.2012, 22:13 Uhr
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Verurteilung wegen Untreue

Causa Birnbacher:
Schuldsprüche für alle Angeklagten


Von Wolfgang Zaunbauer

  • Fünfeinhalb Jahre Haft für Ex-ÖVP-Landesrat Martinz.

Ein primitiver Versuch, Geld in die Parteikassen zu lenken", war für Staatsanwalt Höbl die geplante Verteilung von Birnbachers (r.) Honorar (l. im Bild: Martinz). apa

Ein primitiver Versuch, Geld in die Parteikassen zu lenken", war für Staatsanwalt Höbl die geplante Verteilung von Birnbachers (r.) Honorar (l. im Bild: Martinz). apa

Klagenfurt. Mit überraschend strengen Strafen endete am Montagabend der Untreue-Prozess in der Causa Birnbacher. Nach dreistündigen Beratungen verurteilte ein Schöffensenat unter Richter Manfred Herrnhofer den früheren ÖVP-Landesobmann von Kärnten und Ex-Landesrat Josef Martinz wegen Untreue zu fünfeinhalb Jahren Haft. Der Wirtschaftstreuhänder Dietrich Birnbacher fasste drei Jahre, davon ein Jahr unbedingt aus, die Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, wurden zu drei beziehungsweise zwei Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine Honorarzahlung über sechs Millionen Euro an Birnbacher für Berater- und Gutachtertätigkeit im Zuge des Verkaufs der Hypo Alpe Adria an die BayernLB 2007 als Untreue zu werten war. Richter Herrnhofer sprach in diesem Zusammenhang von "einem der größten, aber auch einem der schmutzigsten Geschäfte des Landes". Laut Gutachten wäre die Tätigkeit Birnbachers nur 300.000 Euro wert gewesen.

Birnbacher hatte gestanden, mit Martinz und dem verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider vereinbart zu haben, dass von dem Honorar jeweils zwei Millionen an das BZÖ und die ÖVP fließen sollten. Davon zeigte sich auch Richter Herrnhofer überzeugt: "Wir gehen davon aus, dass das von Anfang an eine ausgemachte Sache war." Auch Vorwürfe gegen die BZÖ-Politiker Harald Dobernig und Uwe Scheuch (sie sollen nach Haiders Tod von Birnbacher den BZÖ-Anteil gefordert haben) sind für Richter Herrnhofer glaubwürdig. Allerdings gelangten nur rund 100.000 Euro an die ÖVP, 65.000 davon in bar an den Parteichef. Martinz hatte dies bis zum Schluss bestritten.

Milde für "Kronzeugen"
Für Birnbacher sollten sich das Geständnis und die bereits eingeleitete Schadenswiedergutmachung bezahlt machen. Ihm wird der Großteil der Strafe erlassen, obwohl für Staatsanwalt Andreas Höbl das Geständnis nicht reumütig und nur aus Verzweiflung erfolgte. Dem hatte Anwalt Richard Soyer entgegengehalten, dass Birnbacher "de facto ein Kronzeuge" gewesen sei, auch wenn "die Schuldfrage in diesem Verfahren klar wie nur etwas" sei.

Richter Herrnhofer betonte in seiner Urteilsbegründung die führende Rolle von Martinz und – vor allem – Haider. Es habe ein klares "Primat der Politik" geherrscht. Allerdings seien die Landesholding-Vorstände Megymorez und Xander keineswegs nur "Mitläufer" gewesen, sondern Entscheidungsträger, die sehr wohl gewusst hätten, wie Bankgeschäfte funktionieren, und Kenntnis über die Hintergründe gehabt hätten. Erschwerend für alle Angeklagten sei, dass es sich um öffentliche Gelder gehandelt habe, "das trifft uns alle", so Herrnhofer.

Die Anwälte der Vorstände hatten argumentiert, Megymorez und Xander seien vor allem von Birnbacher selbst getäuscht worden und diesem Betrug vorgeworfen. Das ließ Richter Herrnhofer nicht gelten: Die Vorstände hätten selbst nachfragen müssen. Hart ging der Vorsitzende auch mit jenen Gutachtern ins Gericht, die das Birnbacher-Honorar für in Ordnung befunden hatten und letztlich der Verschleierung dienten.

Martinz‘ Verteidiger‚ Alexander Todor-Kostic erklärte, der Hypo-Verkauf sei ein gutes Geschäft für das Land gewesen – eine Ansicht, die Richter Herrnhofer durchaus teilt –, auch wenn man darüber "philosophieren" könne, ob Birnbacher der richtige Experte zur Abwicklung gewesen sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt und Verurteilte wollen gegen Schuldspruch und Strafe Rechtsmittel einlegen. Birnbacher erbat sich vorerst Bedenkzeit.



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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-10-01 18:18:18
Letzte Änderung am 2012-10-01 22:13:50


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