Wien/Klagenfurt. "Ein Alptraum ist wahr geworden", erklärte Josef Martinz, nachdem ihn das Landesgericht Klagenfurt am Montagabend wegen Untreue zu fünfeinhalb Jahre Haft verurteilt hatte. Es sei ein "Schauprozess", so der ehemalige Kärntner ÖVP-Landesobmann und Landesrat, er werde dafür bestraft, dass er dem Land durch den Verkauf der Hypo mehr als 800 Millionen Euro eingebracht habe.
Nun, dafür wurde Martinz freilich nicht verurteilt, sondern für jene sechs Millionen Euro Honorar, die für höchst fragliche Beratertätigkeit an Dietrich Birnbacher bezahlt wurden. Davon sollte, so Birnbacher, jeweils ein Drittel an das BZÖ und die ÖVP zurückfließen, so sei es mit Martinz und dem verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider vereinbart worden.
Birnbacher fasst für seine Beteiligung an der Untreue drei Jahre aus, davon eines unbedingt. Zudem muss er 4,7 Millionen Euro an die Kärntner Landesholding zurückzahlen (zusätzlich zu den bereits bezahlten 1,1 Millionen). Die verantwortlichen Vorstände der Landesholding, die die Auszahlung letztlich abnickten - auf politischen Druck wohl abnicken mussten -, müssen für zwei beziehungsweise drei Jahre ins Gefängnis. Während Birnbacher Bedenkzeit erbat, legten die übrigen Angeklagten umgehend Berufung und Nichtigkeit ein.
Angesichts vor allem des harten Urteils gegen Martinz ist unter Strafprozesslern ein Disput über die Angemessenheit des Urteils entbrannt. Während der Innsbrucker Jus-Professor Klaus Schwaighofer im ORF-Radio die fünfeinhalb Jahre als "außerordentlich hoch (. . .) für einen unbescholtenen Mann" bezeichnet, hält der Linzer Strafrechtsexperte Alois Pirklbauer die Dauer angesichts des hohen Schadens von sechs Millionen Euro für angemessen. Ab einer Schadenshöhe von 50.000 Euro sind bis zu zehn Jahre Haft möglich.
Das sieht auch Helmut Fuchs vom Wiener Juridikum so. Angesichts der "besonderen Verantwortung eines Politikers und öffentlichen Funktionärs" sei die Strafe zwar hart, aber "nicht außerhalb des Rahmens".
Fuchs rechnet in zweiter Instanz mit vier Jahren
Die wichtigste Botschaft des Urteils, sagt Fuchs im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", sei: "Auch wenn man innerhalb eines Systems eine Straftat begeht, ist man persönlich verantwortlich." Man könne sich also weder auf politischen Druck ausreden, noch darauf, ein höheres politisches Ziel verfolgt oder nur Befehle ausgeführt zu haben. Von Politikern und öffentlichen Funktionsträgern "wird besondere Korrektheit erwartet", so Fuchs, der hofft, dass bei diesen Personen das "Bewusstsein der persönlichen Verantwortung steigt". Als politische Konsequenz hofft der Jurist, dass das System der Parteienfinanzierung auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt wird.
In der Causa Birnbacher werden noch zahlreiche Verfahren folgen (siehe Kasten). Der Prozess gegen Martinz und Co. geht in die nächste Instanz. Hier rechnet Strafrechtsexperte Fuchs übrigens mit einer Minderung der Strafe: "Ich rechne mit vier Jahren - das ist immer noch eine sehr, sehr lange Zeit."
Eine Lawine an Verfahren
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