• vom 02.10.2012, 17:27 Uhr

Politik

Update: 03.10.2012, 07:39 Uhr
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Martinz spricht nach Verurteilung im Birnbacher-Prozess von "Schauprozess"

Strafe ist hart, aber im Rahmen


Von Wolfgang Zaunbauer

  • Juristen uneins über Angemessenheit des Urteils.

Für Josef Martinz ist ein Alptraum wahrgeworden. Die Birnbacher-Affäre hat nicht nur seine Politiker-Karriere ruiniert, jetzt steht er auch vor einer langjährigen Haftstrafe. - © APA/GERT EGGENBERGER

Für Josef Martinz ist ein Alptraum wahrgeworden. Die Birnbacher-Affäre hat nicht nur seine Politiker-Karriere ruiniert, jetzt steht er auch vor einer langjährigen Haftstrafe. © APA/GERT EGGENBERGER

Wien/Klagenfurt. "Ein Alptraum ist wahr geworden", erklärte Josef Martinz, nachdem ihn das Landesgericht Klagenfurt am Montagabend wegen Untreue zu fünfeinhalb Jahre Haft verurteilt hatte. Es sei ein "Schauprozess", so der ehemalige Kärntner ÖVP-Landesobmann und Landesrat, er werde dafür bestraft, dass er dem Land durch den Verkauf der Hypo mehr als 800 Millionen Euro eingebracht habe.

Nun, dafür wurde Martinz freilich nicht verurteilt, sondern für jene sechs Millionen Euro Honorar, die für höchst fragliche Beratertätigkeit an Dietrich Birnbacher bezahlt wurden. Davon sollte, so Birnbacher, jeweils ein Drittel an das BZÖ und die ÖVP zurückfließen, so sei es mit Martinz und dem verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider vereinbart worden.

Birnbacher fasst für seine Beteiligung an der Untreue drei Jahre aus, davon eines unbedingt. Zudem muss er 4,7 Millionen Euro an die Kärntner Landesholding zurückzahlen (zusätzlich zu den bereits bezahlten 1,1 Millionen). Die verantwortlichen Vorstände der Landesholding, die die Auszahlung letztlich abnickten - auf politischen Druck wohl abnicken mussten -, müssen für zwei beziehungsweise drei Jahre ins Gefängnis. Während Birnbacher Bedenkzeit erbat, legten die übrigen Angeklagten umgehend Berufung und Nichtigkeit ein.

Angesichts vor allem des harten Urteils gegen Martinz ist unter Strafprozesslern ein Disput über die Angemessenheit des Urteils entbrannt. Während der Innsbrucker Jus-Professor Klaus Schwaighofer im ORF-Radio die fünfeinhalb Jahre als "außerordentlich hoch (. . .) für einen unbescholtenen Mann" bezeichnet, hält der Linzer Strafrechtsexperte Alois Pirklbauer die Dauer angesichts des hohen Schadens von sechs Millionen Euro für angemessen. Ab einer Schadenshöhe von 50.000 Euro sind bis zu zehn Jahre Haft möglich.

Das sieht auch Helmut Fuchs vom Wiener Juridikum so. Angesichts der "besonderen Verantwortung eines Politikers und öffentlichen Funktionärs" sei die Strafe zwar hart, aber "nicht außerhalb des Rahmens".

Fuchs rechnet in zweiter Instanz mit vier Jahren
Die wichtigste Botschaft des Urteils, sagt Fuchs im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", sei: "Auch wenn man innerhalb eines Systems eine Straftat begeht, ist man persönlich verantwortlich." Man könne sich also weder auf politischen Druck ausreden, noch darauf, ein höheres politisches Ziel verfolgt oder nur Befehle ausgeführt zu haben. Von Politikern und öffentlichen Funktionsträgern "wird besondere Korrektheit erwartet", so Fuchs, der hofft, dass bei diesen Personen das "Bewusstsein der persönlichen Verantwortung steigt". Als politische Konsequenz hofft der Jurist, dass das System der Parteienfinanzierung auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt wird.

In der Causa Birnbacher werden noch zahlreiche Verfahren folgen (siehe Kasten). Der Prozess gegen Martinz und Co. geht in die nächste Instanz. Hier rechnet Strafrechtsexperte Fuchs übrigens mit einer Minderung der Strafe: "Ich rechne mit vier Jahren - das ist immer noch eine sehr, sehr lange Zeit."

Eine Lawine an Verfahren



  • Dem Untreue-Prozess in der Causa Birnbacher könnte ein ganzer Rattenschwanz an Verfahren folgen. So könnten Josef Martinzund Dietrich Birnbacher (aufgrund jener 65.000 Euro, die Martinz erhalten hatte, und wegen des steuerrechtlich unzulässigen Patriotenrabatts, also nur sechs statt zwölf Millionen Euro Honorar) steuerrechtlich belangt werden.

  • Genauer anschauen wird sich die Justiz auch Finanzlandesrat Harald Dobernig, damals Aufsichtsrat der Landesholding und Haider-Sekretär. Er könnte sich der Beteiligung an der Untreue schuldig gemacht haben. Gegen ihn und Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch wird auch wegen des Verdachts der versuchten Geldwäsche ermittelt, weil sie von Birnbacher das Geld für ihre Partei gefordert haben sollen.

  • Wegen Geldwäsche wird auch gegen Martinz’ Anwältin Astrid Wutte-Lang ermittelt. Sei soll Geld von Birnbacher an die ÖVP weitergegeben haben. Auch gegen zwei weitere Anwälte wird ermittelt.

  • Laut Stefan Petzner (BZÖ) sollen auch die Ex-ÖVP-Politiker Stephan Tauschitz und Achill Rumpold dabei gewesen sein, als Martinz Geld für die ÖVP gefordert hatte. Die beiden bestreiten ein solches Gespräch. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen falscher Zeugenaussage.

  • Nicht zuletzt prüft die Korruptionsstaatsanwaltschaft, ob sich die Gutachter Rudolf Siart, Gottfried Spitzer und Gerhard Altenberger des Beitrags zur Untreue schuldig gemacht haben, als sie dem Honorar für Birnbacher nachträglich ihren Segen erteilten.

  • Damit kommt Kärntens Politik aber strafrechtlich noch lange nicht zur Ruhe. Noch immer offen ist das endgültige Urteil gegen Scheuch in der Part-of-the-Game-Affäre. Wegen illegaler Parteienfinanzierung wird zudem gegen Landeshauptmann Gerhard Dörfler und Petzner (Werbefolder für die Landtagswahl 2009), die FPK (parteieigene Werbeagentur Connect) und SPÖ-Politiker, darunter Parteichef Peter Kaiser (SP-Werbeagentur Top Team), ermittelt.





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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-10-02 17:33:07
Letzte Änderung am 2012-10-03 07:39:34


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