Wien. Mit der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) wird es nun doch ernst. SPÖ und ÖVP haben sich nach langem Tauziehen auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der am Dienstag vom Ministerrat beschlossen werden soll. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) und ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger haben sich am Montag in einer gemeinsamen Pressekonferenz erleichtert und zufrieden über die koalitionäre Einigung über die Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gezeigt. Damit werden künftig alle Befunde und gesundheitsrelevanten Dokumente der Patienten elektronisch gespeichert.
Für Stöger ist es "ein schöner Tag", das ELGA-Gesetz biete "neue Chancen" für die Patienten, die Behandlungen würden "noch besser und sicherer". Rasinger meinte, dass nach einer langen Verhandlungszeit jetzt doch ein "gutes Gesetz" vorliege. Für die Patienten bleibt es bei der freiwilligen Teilnahme mit einer Opting-Out-Regelung, für die Ärzte wurde die von Stöger geplante verpflichtende Teilnahme jedoch aufgeweicht.
Vier Befunddaten sollen verpflichtend gespeichert werden
Für die Ärzte gibt es nur eine Verpflichtung zur Speicherung von vier Befunddaten: Entlassungsbriefe aus dem Spital, Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente. Ansonsten sieht das Gesetz für die Gesundheitsdiensteanbieter (Spitäler, Ambulanzen, niedergelassene Ärzte) ein grundsätzliches "Verwendungsrecht" vor. Allerdings haften die Ärzte, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung von ELGA-Daten einen Fehler machen, weil sie nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Forschung behandeln müssen. Stöger ist allerdings überzeugt: "Der gute Arzt wird ELGA verwenden und ich bin überzeugt, wir haben nur gute Ärzte." Verwaltungsstrafen für Ärzte wird es hingegen nicht geben. Man werde "keinen Arzt in Ketten abführen", waren sich Stöger und Rasinger einig.
Start erst Ende 2013
Starten soll die Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) Ende 2013/Anfang 2014 durch die Nutzungsmöglichkeiten des ELGA-Portals für Patienten. Danach ist eine stufenweise Einführung vorgesehen: ab 2015 ELGA-Betrieb bei Spitälern und Pflegeanstalten, ab 2016 in Arztpraxen und Apotheken, ab 2017 in Privatkrankenanstalten, erläuterten Stöger und Rasinger in ihrer gemeinsamen Pressekonferenz.
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