• vom 09.10.2012, 18:15 Uhr

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Kritik an Ausnahmen bei Grundbuchgebühr



  • SPÖ und Arbeiterkammer sind gegen Sonderregelung für bäuerliche Betriebe.

Wien. (apa/sf) Weiter heftig diskutiert wird über den Begutachtungsentwurf zur Reform der Gebühr für die Grundbucheintragung, der die Kosten zum Teil deutlich erhöhen würde. Zwar hat SPÖ-Staatssekretär Andreas Schieder am Dienstag im Ministerrat ein "vorsichtiges Ja" zu den Plänen von Justizministerin Beatrix Karl zu Protokoll gegeben.

Allerdings kritisiert Schieder die Ausnahmen für bäuerliche Betriebsübergaben: "Was mir wirklich auf die Nerven geht, ist, wenn es immer über eine Hintertür Privilegien für die Landwirtschaft gibt." Auch Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer kritisiert: "Für Landwirte und Gewerbetreibende würde die bisherige Regelung weiter gelten."

Karl will "Gebührenlawine" durch die Reform verhindern
Repariert werden muss die Regelung bis 1. Jänner 2013, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) es vor rund einem Jahr als verfassungswidrig erachtet hat, dass für die Berechnung der Gebühr unterschiedliche Grundlagen herangezogen werden: Für Käufe der Verkehrswert (also Kaufpreis), für Schenkungen und Erbschaften der wesentlich niedrigere Einheitswert.

Bei Erbschaften und Schenkungen in der Familie werde sich nichts ändern, also die Eintragungsgebühr nicht steigen, betont Justizministerin Karl. Bei unentgeltlichen Immobiliengeschäften im Familienkreis werde die Gebühr weiterhin nach dem dreifachen Einheitswert berechnet. Sie bleibe also gleich, wenn ein Eigentümer sein Haus per Testament der Lebensgefährtin vererbt oder Eltern ihrer Tochter eine Wohnung schenken. Voraussetzung dafür soll jedoch sein, dass diese "zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses" des Beschenkten erfolgen.

Ihr Ziel sei es, eine "Gebührenlawine" zu verhindern, betonte Karl. Die Novelle werde zu keinen Mehreinnahmen des Justizministeriums führen.

Die österreichische Rechtsanwaltskammer und die Notariatskammer befürchten eine drastische Anhebung der Eintragungsgebühr. Mit der geplanten Neuregelung drohe die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer "durch die Hintertüre", kritisiert Notariatskammer-Präsident Ludwig Bittner. Für die Eintragung eines neuen Eigentümers einer 120-Quadratmeter-Wohnung in Wien wären rund 5300 Euro zu zahlen statt wie bisher 490 Euro.




Schlagwörter

Grundbuch, Recht, Immobilien, Gebühr

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Dokument erstellt am 2012-10-09 18:20:15


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