• vom 09.10.2012, 18:14 Uhr

Politik

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Ministerrat beschließt Elektronische Gesundheitsakte auch offiziell, Lob von Faymann und Spindelegger

Patient nicht mehr "Datenträger"



  • Elga-Geschäftsführerin Herbek erklärt, was das System für den Bürger bedeutet.

Wien. (kats) Die Elektronische Gesundheitsakte (Elga) ist noch einen Schritt weiter in Richtung Realisierung. Nach der prinzipiellen Einigung zwischen SPÖ und ÖVP hat das Gesetz am Dienstag hochoffiziell den Ministerrat passiert. Kanzler und Vizekanzler lobten den Kompromiss, der nach eineinhalbjährigen langwierigen Verhandlungen zustande gekommen ist. Die Einigung zeige, "dass die Regierung konsequent ist", sagte Werner Faymann. Und Michael Spindelegger strich hervor, dass auf die Bedenken der Ärzte ebenso wie auf jene der Datenschützer gehört worden sei. Er gehe davon aus, dass durch die Elga langfristig Geld gespart werde.

Zunächst einmal wird die Implementierung aber kosten. Die Regierung rechnet damit, dass zum Zeitpunkt des Vollausbaus 2017 Gesamtkosten von 130 Millionen Euro entstanden sein werden. Ab dann erwartet man sich eine Kostendämpfung von 129 Millionen pro Jahr - bei laufenden Kosten von jährlich 18 Millionen Euro. Hans Zeger von der "Arge Daten" befürchtet eine Kostenexplosion wie in Großbritannien, wo die Implementierung eines elektronischen Gesundheitsakts gescheitert ist. Susanne Herbek, Geschäftsführerin der Elga GmbH, glaubt naturgemäß nicht, dass die Kosten auch in Österreich aus dem Ruder laufen werden: In Großbritannien habe man versucht, die gesamte EDV zu vereinheitlichen. Dies sei mit der Elga nicht nötig. "Die bestehenden Systeme bleiben erhalten, Elga verknüpft diese lediglich miteinander." Konkret bedeutet das, dass die Befunde aus Spitälern, Labors oder Röntgeninstituten so wie bisher in den Datenbanken der einzelnen Institute gespeichert bleiben. Mit der Elga-Software werden dann nur - nach Themenbereichen geordnet - die Links zu diesen Daten angezeigt.

Patient kann aussteigen
Der "Wiener Zeitung" erklärt Herbek, was die Umstellung auf die Elga, die ab Ende 2013 erfolgen wird, für die Patienten bedeutet: Generell habe sie den Vorteil, dass der Patient nicht mehr wie bisher als "Datenträger" im wahrsten Sinne des Wortes agieren muss - sprich: seine Befunde vom Labor zum Arzt ins Spital tragen muss. Stattdessen hat jede Einrichtung Zugriff auf die Daten, wenn die E-Card gesteckt wird beziehungsweise wenn im Spital eine elektronische Aufnahme erfolgt. Es haben also nicht automatisch alle Gesundheitsdienstleister Zugriff auf die Daten, sondern nur diejenigen, zu denen ein "Behandlungszusammenhang" besteht, wie es im Fachjargon heißt. Wer das nicht will, kann über das Internet entweder ganz aus der Elga aussteigen, einzelne Befunde oder Befundgruppen sperren.

Für den Zugriff auf die Datenbank benötigen die Patienten weder die E-Card noch ein Lesegerät. Wie beim Online-Banking erhält man nach einmaliger Anmeldung für jeden Einstieg in das System einen neuen Tan-Code auf sein Handy zugeschickt, mit dem man dann einsteigen kann. Menschen ohne Computer oder Handy können dies auch telefonisch oder über ein Formular bei einer Servicestelle tun, die noch vom Gesundheitsministerium eingerichtet wird. Zudem besteht bei jedem Arztbesuch die Möglichkeit, "situativ" eine Einspeisung des Befundes in die Elga zu verweigern, auch wenn Herbek, selbst Ärztin, das nicht für sinnvoll hält.

Sehr wohl für sinnvoll halten die meisten Österreicher die Elga, wie aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GfK im Auftrag des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger hervorgeht. Hauptverbands-Vorstandsvorsitzender Hans Jörg Schelling forderte daher die Politik auf, das Gesetz ohne weitere Änderungen am 23. Oktober im Gesundheitsausschuss und dann im Plenum des Nationalrates zu beschließen. Es sei "genug verhandelt" worden. Nach einer eineinhalbtägigen Bedenkzeit will heute, Mittwoch, auch Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger zu dem Gesetz Stellung nehmen.




Schlagwörter

ELGA, Patientensicherheit

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Dokument erstellt am 2012-10-09 18:20:19


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