
Wien. Justizministerin Beatrix Karl und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek haben sich nach langen Verhandlungen auf ein neues Familienrecht geeinigt. Das Gericht soll künftig die Möglichkeit haben, auch bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Neuerungen sind auch bei Besuchsrecht und Namensrecht geplant.
Antragsrecht auf Obsorge für Väter
Das Familienrechtspaket sieht auch vor, dass ledige Väter ein Antragsrecht auf Obsorge erhalten. Damit werden Forderungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Verfassungsgerichtshofs erfüllt. Zur Zeit ist es so, dass bei unehelichen Geburten die Obsorge zunächst der Mutter alleine zusteht. Justizministerin Karl und Frauenministerin Heinisch-Hosek freuten sich bei der Präsentation am Mittwoch über den "Meilenstein". Der Entwurf soll noch am Mittwoch in Begutachtung gehen und mit 1. Februar 2013 in Kraft treten.
Das Paket sehe eine "klare rechtliche Definition des Kindeswohls" in zwölf Punkten vor, erläuterte Karl. Das Kindeswohl werde zum Maß aller Dinge, den Richtern werde eine klare Entscheidungsgrundlage geliefert. Festgehalten sei etwa, dass verlässliche Kontakte zu beiden Elternteilen wichtig seien.
Ausbau der Familiengerichtshilfe

Um schnellere Verfahren und mehr einvernehmliche Lösungen zu erreichen, soll die Familiengerichtshilfe (Begleitung durch Pädagogen und Psychologen) österreichweit ausgebaut werden. Neu geschaffen werden "Besuchsmittler", die darauf achten, ob und wie der Kontakt von beiden Seiten eingehalten wird und bei Konflikten vermitteln.
Geht es um die Obsorge eines unehelichen Kindes, soll das "Vetorecht" der Mutter fallen. Ledige Väter können die alleinige oder gemeinsame Obsorge beantragen, die Entscheidung liegt beim Gericht. Besteht Einvernehmen, müssen die Eltern nicht mehr vor Gericht, sondern können das gemeinsame Sorgerecht am Standesamt vereinbaren.
"Vorläufige elterliche Verantwortung" in strittigen Fällen
In strittigen Sorgerechts-Fällen soll es - auch bei ledigen Vätern - eine sechsmonatige "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung" geben, in der die bisherige Obsorgeregelung aufrecht bleibt. Der Richter kann diese Zeitspanne auch verlängern. Ist ein Elternteil beispielsweise gewalttätig, kommt es freilich gar nicht zu dieser Testphase, wurde versichert. Diese Phase sei ein "Anreiz" für die Eltern, sich konstruktiv einzubringen, meinte Karl. Das Verhalten fließe nämlich in die endgültige Entscheidung des Gerichts über die Obsorge ein. Die Frauenministerin sieht in der Maßnahme die von ihr geforderte "Abkühlphase".
Einigen sich die Eltern nicht auf eine Obsorge-Lösung, hat der Richter dann künftig nicht nur wie bisher die Möglichkeit, einen Elternteil allein mit der Obsorge zu betrauen, er kann auch die gemeinsame Obsorge verfügen - wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht. Für Heinisch-Hosek ist das "das Gegenteil einer Automatik", gegen die sie ja immer aufgetreten ist, denn der Richter entscheide in jedem Fall einzeln.
Das Besuchsrecht wird zum "Kontaktrecht" und soll künftig besser durchsetzbar werden. Dazu gibt es einen Maßnahmenkatalog, so kann das Gericht beispielsweise einen Besuch bei der Familienberatung anordnen.
Erleichterungen sind auch für Patchworkfamilien geplant: Diese dürfen künftig Dinge der alltäglichen Obsorge aufeinander übertragen, erklärte Heinisch-Hosek, also etwa, eine Entschuldigung bei Krankheit unterschreiben. Das gelte auch für Regenbogenfamilien.
Auch Kinder dürfen Doppelnamen führen
Flexibler soll das Namensrecht werden - alle Familienmitglieder können künftig einen Doppelnamen führen. Das neue Namensrecht stärke die Familienidentität, ist Karl überzeugt.
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