
"Wiener Zeitung": Sie haben viel Kritik für Ihren Entwurf zur Grundbuchsgebühr geerntet. Wie wollen Sie darauf reagieren?
Beatrix Karl: Wenn ich hier nichts ändere, dann rollt ab 1. Jänner 2013 aufgrund eines Verfassungsgerichtshofserkenntnisses eine Gebührenlawine auf die Bürger zu, das will ich verhindern. Die Stellungnahmen zum Entwurf werden ernst genommen und eingearbeitet. Um im Bereich der Familien keine Mehrkosten zu verursachen, werden wir hier so wie bisher auf den dreifachen Einheitswert abstellen. Bei Liegenschaftsübertragungen im familiären Bereich wird sich also nichts ändern, im Gegenteil: Es kommt zu einem positiven Effekt, weil bisher nur unentgeltliche Liegenschaftsübertragungen wie Erbschaften oder Schenkungen privilegiert waren, jetzt wird das auf entgeltliche ausgeweitet. Ich bin gerade in der Endabstimmung meines Entwurfes.
In der Begutachtung wurde kritisiert, dass es zu wenige Ausnahmen im Familienbereich gibt, etwa, dass es nur dann beim dreifachen Einheitswert bleibt, wenn ein dringendes Wohnbedürfnis besteht.
Diese Kritik werden wir entsprechend berücksichtigen.
Es kommt also keine Erbschaftssteuer durch die Hintertür?
Mit Sicherheit nicht, dafür bin ich nicht zu haben. Bei allen Übertragungen innerhalb der Familie wird es künftig als Bemessungsgrundlage den dreifachen Einheitswert geben.
Ein anderes großes Thema ist der Untersuchungsausschuss. Die Staatsanwaltschaft hat zu Monatsbeginn Anklage gegen die Ex-Telekom-Vorstände erhoben, wird es weitere Anklagen geben?
Es laufen eine Reihe von Ermittlungen sowohl aus dem U-Ausschuss-Komplex als auch darüber hinaus. Ich bin sehr froh, dass die Staatsanwaltschaft ohne Ansehen der Person ermittelt. Der U-Ausschuss hat auch gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft sehr gute Ermittlungsarbeit geleistet hat, denn die Arbeit des Ausschusses hat auf den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft basiert.
Die SPÖ hat Sie zuletzt wegen Ihrer Weisung zu den Ermittlungen gegen Kanzler Werner Faymann kritisiert. Wird es im Zusammenhang mit den U-Ausschuss-Themen weitere Weisungen geben?
Das kann ich nicht ausschließen, ich erteile Weisungen immer dann, wenn es in einem konkreten Fall rechtlich geboten ist.
Soll die Einsetzung eines U-Ausschusses ein Minderheitsrecht sein?
Da gibt es auf parlamentarischer Ebene ohnehin eine Übereinkunft. Es geht aber auch um die Frage, was darüber hinaus noch novelliert werden soll - etwa die Verfahrensordnung. Das muss auf parlamentarischer Ebene diskutiert werden.
Der Knackpunkt beim Minderheitenrecht ist die Schiedsstelle -soll diese im Parlament oder außerhalb angesiedelt sein?
Ich bevorzuge eine externe Schiedsstelle.
Sie haben vor dem Sommer eine Reform des Mafiaparagrafen angekündigt. Wie weit sind sie da?
Ich habe dem Parlament einen Evaluierungsbericht übermittelt, der verschiedene Möglichkeiten vorsieht, und es wird in einem der nächsten Justizausschüsse eine Diskussion darüber geben.
Wird es Änderungen beim Ersatz der Anwaltskosten geben? Der Tierschützerprozess, der Anlass für die Kritik am Mafiaparagrafen gegeben hat, hat die später freigesprochenen Angeklagten teils in den finanziellen Ruin getrieben.
Im Zivilverfahren sind die Anwaltstarife gesetzlich fixiert, im Strafverfahren nicht. Das heißt, der Anwalt kann hier nach oben offene Forderungen stellen, die kann ich aber nicht auf Kosten des Steuerzahlers begleichen. Wenn man so ein System haben will wie bei den Zivilverfahren, dann müsste man sich auf gesetzlich festgelegte Tarife einigen. Oder man erhöht den Satz, aber das ist eine Budgetfrage. Konkret ist hier aber derzeit nichts geplant.
Sie planen bis 2015 eine große Reform des Strafgesetzbuches. Wo sehen Sie hier Bedarf?
Sowohl die Strafprozessordnung als auch das Strafgesetzbuch stammen aus dem Jahr 1975. Bei der Strafprozessordnung gab es eine große Reform, das Strafgesetzbuch wurde immer nur im Kleinen geändert. Ich will ab Jänner kommenden Jahres ein Jahr lang durch Experten prüfen lassen, wo Änderungsbedarf besteht. Ein konkreter Punkt betrifft etwa die Strafenrelationen - es wird immer wieder bekrittelt, dass bei Vermögensdelikten viel strenger bestraft wird als bei Delikten gegen Leib und Leben. Dieser Eindruck erzeugt Unmut innerhalb der Bevölkerung.
Helmut Fuchs, Vorstand des Strafrechtsinstituts am Wiener Juridicum, hat sich vergangene Woche gegenüber der "Wiener Zeitung" gegen eine Anpassung der Strafen ausgesprochen. Er sagt, die Unterschiede im Gesetz werden ohnehin durch die praktische Arbeit der Gerichte ausgeglichen.
Gerade das wird aber immer wieder kritisiert. Natürlich haben die Richter einen gewissen Strafrahmen zur Verfügung. Es entsteht aber der Eindruck nach außen, dass hier unterschiedlich agiert wird, je nachdem, ob es sich um ein Delikt gegen Leib und Leben handelt oder ein Vermögensdelikt. Man sollte darauf reagieren.
Heißt das aber, dass die Strafen für Delikte gegen Leib und Leben angehoben oder die für Vermögensdelikte gesenkt werden sollen?
Das ist eine Frage, die das Expertenteam zu beantworten haben wird, dem möchte ich nicht vorgreifen.
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