• vom 19.10.2012, 17:43 Uhr

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Hypo: Zahlung an BayernLB könnte im Strafrecht enden


Von Kid Möchel

  • Sachverständiger Kleiner ortet fatale Folgen für Vorstand und Aufsichtsrat der Kärntner Hypo.

Klagenfurt. Die Affäre um die notverstaatlichte Kärntner Hypo Alpe Adria Bank und die Darlehensgewährung durch ihre "Rabenmutter" BayernLB könnte ein Fall für den Staatsanwalt werden. Am Donnerstag polterte der bayrische Finanzminister Markus Söder (CSU) in Wien, dass es Schadenersatzklagen hageln werde, falls die Hypo den Darlehensrahmen (3,1 Milliarden Euro) nicht weiter bediene und die Ausleihungen (2,68 Milliarden) nicht zurückzahle. Bisher ist die Hypo ihren Verpflichtungen nachgekommen. Bayerns Grüne spielen den Hypo-Ball aber an Söder zurück.

"Das multiple Versagen der CSU-Minister beim Kauf der notorisch klammen Skandalbank, bei der ausufernden Kreditvergabe und der Notverstaatlichung wird immer offensichtlicher", wettert der bayrische Landtagsabgeordnete Eike Hallitzky, Mitglied der BayernLB-Kommission. Denn die rechtliche Situation dürfte in Kürze geklärt sein.

Der Sachverständige Fritz Kleiner kommt in seiner Expertise, die die Finanzprokuratur unter Wolfgang Peschorn orderte, zum Schluss, dass die insgesamt zwölf Darlehen als verdeckter Eigenkapitalzuschuss anzusehen sind, weil keine andere Bank - als die Ex-Mutter BayernLB - damals der pleitegefährdeten Hypo Kredite gewährt hätte. Das 705 Seiten starke Gutachten Kleiners hat die Hypo als Basis genommen, drei weitere Expertisen zu den gesellschafts-, zivil- und strafrechtlichen Auswirkungen für die Hypo in Auftrag zu geben. Erstere soll demnächst vorliegen. "Die Frage, ob die Darlehen aus Bayern eigenkapitalersetzend waren oder nicht, hängt vom Zustand der Hypo im Jahre 2008 ab", sagt Kleiner im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". "War sie damals kreditunwürdig und war das den Bayern bekannt, so ist die Gewährung der Finanzierung eigenkapitalersetzend, wenn diese Kreditunwürdigkeit auch jetzt noch andauert." Die Hypo wäre kreditunwürdig gewesen, wenn sie von dritter Seite, also nicht von der BayernLB, zu marktüblichen Bedingungen keinen Kredit mehr erhalten hätte und ohne Zuführung von Kapital der BayernLB ihre Tätigkeit einstellen hätte müssen.

Hypo rechtlich in einem Dilemma?
"Liegt Eigenkapitalersatz vor, so hat die Hypo die bereits gezahlten Zinsen von bisher mehr als 300 Millionen Euro zurückzufordern", sagt der Grazer Experte. "Die Organmitglieder der Bank haften zivilrechtlich und vermutlich auch strafrechtlich für die gezahlten Zinsen. Und sollten die Darlehen zurückgezahlt werden, sind auch die strafrechtlichen Tatbestände Untreue, betrügerische Krida oder Begünstigung eines Gläubigers zu bedenken." Sollte die neue Expertise die Darlehen klar als Eigenkapital einstufen, muss der Hypo-Vorstand handeln.

"Wir haben dann ein Thema von mehr als 3,3 Milliarden Euro, über das die Organe entscheiden müssen", bestätigt Hypo-Sprecher Nikola Donig. "Das heißt: 2,345 Milliarden Euro werden nicht mehr zurückgezahlt, man stellt die Zinszahlungen sofort ein und fordert die bereits gezahlten Zinsen und die gezahlte Tilgung von mehr als einer Milliarde Euro zurück."




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Dokument erstellt am 2012-10-19 17:50:03


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