• Artikel vom 30.11.2011, 18:00 Uhr

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Für Einsatzfahrer ist Rettungsgasse nach 30 Jahren seit Einführung in Deutschland noch immer ein Abenteuer

Auf dem Papier eine gute Idee


Von Christian Rösner
  • Rettungsgasse in Österreich ab Jänner Pflicht, heute startet Info-Kampagne.

Wien.

Oft wird es sehr eng, wenn viele Lkw unterwegs sind und die Fahrer zu spät zur Seite fahren.

Oft wird es sehr eng, wenn viele Lkw unterwegs sind und die Fahrer zu spät zur Seite fahren.© APA/DPA/MATTHIAS SCHRADER Oft wird es sehr eng, wenn viele Lkw unterwegs sind und die Fahrer zu spät zur Seite fahren.© APA/DPA/MATTHIAS SCHRADER

In Deutschland und Tschechien ist die Bildung einer Rettungsgasse auf den Autobahnen bereits seit Jahren gesetzliche Vorschrift, in Slowenien und der Schweiz empfohlen, beziehungsweise gelebte Praxis. Genau in einem Monat wird sie auch auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen Pflicht. Bei stockendem Verkehr muss dann vorausschauend eine Fahrspur für Einsatzkräfte frei gemacht werden. Einsatzkräfte gelangen so schneller zum Unfallort und können Verletzte schneller versorgen. Erfahrungen sollen zeigen, dass der Zeitgewinn bis zu vier Minuten beträgt. Eine Minute schneller beim Unfallgeschehen zu sein, steigert die Überlebenschance von Patienten um zehn Prozent. Das bedeutet, eine Rettungsgasse kann die Überlebenschancen um 40 Prozent erhöhen.

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"Ragen oft mit Heck heraus"
Soviel zur Theorie. Für ADAC-Pressesprecher Klaus Reindl ist die Rettungsgasse aber selbst nach fast 30 Jahren seit der Einführung in Deutschland "noch immer eine abenteuerliche Sache". Und zu diesem Schluss kommt er als persönlich Betroffener, weil Reindl auch Feuerwehrmann ist: "Bei den Ausfahrten erleben wir regelmäßig, dass der eine oder andere Autofahrer noch schnell von links nach rechts rüberzieht und dann mit dem Heck in die Rettungsgasse ragt - was sehr ärgerlich für die Einsatzfahrer ist, weil im Notfall eine Minute zur Ewigkeit wird", so Reindl. Deshalb rät er auch dringend zur Einhaltung eines Rangierabstandes.

"Strafen bringen nichts"
"Was die Autofahrer auch nicht kapieren, ist, dass sie automatisch Platz machen sollten, sobald der Verkehr sich verlangsamt." Von Strafen hält Reindl allerdings nicht besonders viel: "Die Polizei hat sicher Besseres zu tun, als jeden auf der Autobahn aufzuschreiben, der nicht zur Seite fährt", meint er.

Alles in allem sei die Rettungsgasse sicher eine gute Sache, ist Reindl überzeugt - und auf dem Papier eine gute Idee. Aber oft reiche nur ein Verkehrsteilnehmer, "der es nicht kapiert hat", und die Rettungsgasse wird zu einer Sackgasse. "Ganz chaotisch ist es dann bei drei Spuren. Und wenn noch ein Haufen Lkw auf der Mittelspur dazu kommen, dann wird es besonders lustig. Das wird in Österreich genauso sein", so der Sprecher des deutschen Autofahrerklubs.

Dessen ist man sich auch im Verkehrsministerium bewusst: "Die Idee steht und fällt mit den Verkehrsteilnehmern", betonte Verkehrsministerin Doris Bures bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Asfinag am Mittwoch in Wien. Deshalb startet jetzt auch eine breit angelegte Informationskampagne mit TV-Spots und Hörfunk-Beiträgen.

Die drei Millionen Euro teure Informationskampagne beinhaltet unter anderem die Ausstrahlung von 650 Fernseh-Spots mit Schwerpunkt rund um Weihnachten und Neujahr. Daran anknüpfend wird 200 Mal im Radio für die Rettungsgasse geworben. Zwei Millionen Info-Folder werden verteilt, entlang der Autobahnen und Schnellstraßen machen mehr als 600 Tafeln, Plakate und Transparente auf die Rettungsgasse aufmerksam. In Zeitungen und Magazinen werden 88 Inserate geschaltet. "Selten, dass Geld mit so viel Nutzen investiert wird", meinte Asfinag-Vorstand Klaus Schierhackl.

Die drei wichtigsten Punkte
Die drei wichtigsten Punkte zur Bildung einer Rettungsgasse:

Die Rettungsgasse muss vorausschauend gebildet werden. Auch dann, wenn noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist.

Bei zweispurigen Fahrbahnen müssen die Lenker nach rechts oder links ausweichen und in der Mitte einen Fahrstreifen frei machen.

Bei mehrspurigen Straßenabschnitten gilt, zwischen dem ganz linken und den danebenliegenden rechten Fahrstreifen Platz zu machen. Der Pannenstreifen darf dabei benützt werden. Eine Missachtung der Vorschrift wird mit bis zu 2180 Euro geahndet.




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Dokument erstellt am 2011-11-30 18:05:09


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