
Denn Binnenmarktkommissar Michel Barnier will eine EU-weit einheitliche Haftungssumme von bis zu 100.000 Euro pro Einlage eines Kunden bei einem Institut auf Dauer einführen. Damit seien 95 Prozent aller Bankguthaben in der EU abgedeckt.
Außerdem soll das Geld im Fall des Falles viel schneller - nämlich innerhalb einer Woche - ausgezahlt werden. Eine erste Verbesserung gäbe es nach geltendem EU-Recht bereits Ende des Jahres, wenn die Auszahlungsfrist auf vier bis sechs Wochen begrenzt würde. Derzeit müssen die Kunden von abgestürzten Geldinstituten oft monatelang warten.
Aufbau von Rücklagen
Damit die neuen Anforderungen auch tatsächlich umgesetzt werden können, schlägt Barnier vor, für 75 Prozent der Haftungssumme über die nächsten zehn Jahre gigantische Rücklagen in der Größenordnung von 1,5 Prozent aller erstattungspflichtigen Einlagen aufzubauen. So sollen die Nottöpfe für die gesicherte Auszahlung von Sparguthaben von rund 19 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf fast 150 Milliarden Euro 2020 anwachsen.
Dieser angepeilte Wert beziehe sich auf die derzeitigen Einlagen und könne durch die Inflation noch höher werden, sagte ein Experte der EU-Kommission.
Die Rücklagen sollen aber nicht für jede Bank genau 1,5 Prozent betragen, sondern entsprechend des Risikoprofils zwischen 75 und 200 Prozent des Basiswerts. So könnten etwa Sparkassen oder Genossenschaftsbanken, die Notfallfonds für die allfällige gegenseitige Unterstützung führen, als sicherer eingestuft werden, hieß es in Kommissionskreisen. Ein Ersatz für die neue Rücklagenverpflichtung seien die bereits bestehenden Fonds allerdings nicht, weil sie nicht in erster Linie für die Einlagensicherung vorgesehen sind, sondern für die Behebung allgemeiner Liquiditätsprobleme.
Mit maximal noch einmal 0,5 Prozent der Gesamteinlagen sollen Banken im Anlassfall zur Kassa gebeten werden, wenn eine von ihnen pleitegeht. Das ergebe 2020 EU-weit eine Haftungssumme für Bankguthaben von knapp 200 Milliarden Euro gegenüber 23 Milliarden im Jahr 2008.
Der eine hilft dem anderen
Sollten die jeweiligen Rücklagen in einem Mitgliedstaat nicht ausreichen, könnten noch einmal 0,5 Prozent der Einlagen aus den Rücklagen eines anderen EU-Landes ausgeborgt werden. Unter Ausnützung dieser drei Schritte sollten die Einlagen bis zu 100.000 Euro bei jeder mittelgroßen Bankpleite abgedeckt sein, meinte ein Experte der EU-Kommission.
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