Wien. (kats) Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hat die umstrittene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz noch einmal überarbeitet. Von Änderungen will sie im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" allerdings nicht sprechen -"wir haben Präzisierungen vorgenommen", sagt sie.
Kernstück der Novelle - sie ist Teil des vor dem Sommer mit Justizministerin Beatrix Karl paktierten Anti-Terror-Pakets - ist die Ausweitung der erweiterten Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen: Künftig können auch Einzelpersonen, nicht nur Gruppen, die öffentlich zu Gewalt gegen Menschen, Sachen oder verfassungsmäßige Einrichtungen aufrufen, vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Voraussetzung ist die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums. Nach scharfer Kritik in der Begutachtung wurde nun "präzisiert", dass auch zur Speicherung und Verarbeitung der Daten die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten nötig ist. Außerdem werde eine "klare Löschverpflichtung" in den Entwurf eingebaut: Wenn keine Gefahr mehr gegeben ist oder spätestens nach einem Jahr müssen die gesammelten Daten gelöscht werden. Zusätzlich wird dem Verfassungsschutz ermöglicht, eigene Daten mit Informationen ausländischer Informationsdienste zu verbinden. Dies sei insofern wichtig, als die Behörden im Fall der Anschläge von Norwegen im Sommer nicht einmal die Möglichkeit gehabt hätten, im zentralen Melderegister nachzuschauen, ob der Attentäter Anders Behring Breivik in Österreich gemeldet war, so Mikl-Leitner. Auch hier müsse aber der Rechtsschutzbeauftragte eingeschaltet werden.
Außerdem wurde bei Observationen der Begriff "technische Mittel" so präzisiert, dass nun keine Bundestrojaner zur Beobachtung eingesetzt werden können, aber Peilsender. Ausgeweitet wird die Handy-Ortung: Künftig darf auch das Mobiltelefon von Begleitpersonen geortet werden.
Dass durch das neue Gesetz, wie von Nichtregierungsorganisationen befürchtet, etwa schon die Au-Besetzung ein terroristischer Akt gewesen wäre, weist die Ministerin zurück: Die Versammlungsfreiheit bleibe unberührt -"Au-Besetzungen und Tierschutzkundgebungen können weiterhin stattfinden".
In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2012 -"ich gehe davon aus, dass das kommenden Dienstag im Ministerrat ist".