• Artikel vom 05.12.2011, 17:53 Uhr

Österreich

Update: 05.12.2011, 18:33 Uhr
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Laut Verfassungsgerichtshof sind wesentliche Fragen zur Durchführung nicht geregelt

"E-Voting zu intransparent"


  • Höchstrichter kritisierten den Einsatz des E-Votings bei den ÖH-Wahlen.

Ob beim E-Voting der Schutz des persönlichen, geheimen und freien Wahlrechts tatsächlich sichergestellt ist, entscheidet der VfGH im ersten Quartal 2012. - © APA

Ob beim E-Voting der Schutz des persönlichen, geheimen und freien Wahlrechts tatsächlich sichergestellt ist, entscheidet der VfGH im ersten Quartal 2012. © APA

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft den Einsatz von E-Voting bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Nach einem pannenreichen Testlauf 2009 wurde die Wahl im heurigen Mai wieder ohne elektronische Stimmabgabe durchgeführt. Der VfGH hat aber Beschwerden gegen Wahlergebnisse zum Anlass genommen, zu hinterfragen, ob die Verordnung des Wissenschaftsministeriums den Schutz des persönlichen, geheimen und freien Wahlrechts sicherstellt. Spätestens im ersten Quartal 2012 kann mit einer Entscheidung gerechnet werden.

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Die Höchstrichter kritisierten in der öffentlichen Verhandlung am Montag, dass wesentliche Fragen zur Durchführung des E-Votings, etwa zum Auslesen der Stimmen, in der Verordnung nicht geregelt seien. Siegfried Stangl vom Ministerium begründete das damit, dass man ein "sicheres System" erstellen und dieses dann durch die Verordnung den Studenten anbieten wollte. Kritisch gesehen wurde von Richter Rudolf Müller, dass im Gegensatz etwa zu Nationalratswahlen die Wahlkommissionen nicht darauf achten können, dass keine Manipulation stattfindet, sondern wegen der technischen Komplexität auf einen Sachverständigen angewiesen sind.

"Das System ist sicher", betonte Stangl bei der Beantwortung der vom VfGH gestellten Fragen. Sowohl die Datenschutzkommission als auch das Zentrum für sichere Informationstechnologie hätten das System für datenschutzrechtlich in Ordnung befunden. Außerdem habe ein Gutachter den Prozess begleitet - wobei Richter Johannes Schnizer hervorhob, dass das verteilte Papier aus Sicht des VfGH "natürlich nicht" den Voraussetzungen eines Gutachtens entspreche.

Da vor der Auszählung Stimmen und Personendaten getrennt wurden, sei das geheime Wahlrecht garantiert, betonte Stangl. Außerdem hätten Studenten, denen E-Voting nicht sicher genug schien, stattdessen die Papierwahl genutzt. Ob das System tatsächlich fehlerfrei funktioniert hat, wurde allerdings nicht überprüft. Immerhin habe es keine Einsprüche von Wahlkommissionen gegeben, so Stangl.

Fraktionen bleiben bei Kritik
Die drei Fraktionen Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), Grünen und Alternativen StudentInnen (Gras) und Fachschaftslisten (FLÖ), wegen deren Einsprüchen die Verordnung überprüft wird, bleiben bei der Kritik. Durch E-Voting werde "jegliche Transparenz einer demokratischen Wahl beseitigt", hieß es von den Gras. Es sei etwa nicht sichergestellt, dass die Wahldaten nicht in der Zeit zwischen Abgabe und Auszählung ausgelesen und damit das Stimmverhalten eingesehen wurde. Für den VSStÖ ist der "Grundfehler", dass die Wählerdaten erst nach der Stimmabgabe und nicht schon davor anonymisiert wurden. FLÖ sehen die persönliche Wahl nicht garantiert, immerhin könne man leicht seine für die elektronische Stimmabgabe nötige Bürgerkarte samt den zwei Passwörtern weitergeben.




Schlagwörter

VfGH, ÖH-Wahlen, E-Voting

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Copyright © Wiener Zeitung Online 2012
Dokument erstellt am 2011-12-05 17:59:12
Letzte Änderung am 2011-12-05 18:33:49


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