Wien. Der erste Zeuge kam gar nicht. Die zweite Zeugin packte dann aber aus. Zum Auftakt des Korruptionsausschusses blieb am Donnerstag kein Stein auf dem anderen.
Die für die Ausarbeitung der Universaldienstverordnung zuständige leitende Beamtin in der Fernmeldebehörde, Ministerialrat Eva-Maria Weissenburger, hat ausgesagt, von ihrem Vorgesetzen Christian Singer (Leiter Abteilung II Fernmeldebehörde) den Hinweis bekommen zu haben, den 2006 von der Telekom Austria vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Universaldienstverordnung zu übernehmen. Insgesamt sei die Novellierung auf eine Vorlage der Telekom zurück zu führen. Druck aus dem Kabinett des damaligen Verkehrsministers Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ) sei ihr keiner bekannt, so die Ministerialrätin.
Gorbach soll die Novelle forciert haben, als Gegenleistung soll er später nach seinem Ausscheiden rund eine Viertel Million Euro von der Telekom Austria über den Lobbyisten Peter Hochegger erhalten haben. Gorbach bestreitet alle Vorwürfe. "Mir ist der Auftrag erteilt worden, einen Text anhand des von der Telekom vorgelegten Entwurfes zu übernehmen", sagte Weissenburger unter Wahrheitspflicht vor dem Ausschuss aus. Eigene Anregungen, die sie ursprünglich gemacht hat, fanden sich in dem vor ihr erstellen Entwurf nicht mehr. Laut dem Grünen Fraktionsführer Peter Pilz war der endgültige Entwurf von Weissenburger wortident mit dem Vorschlag der Telekom, was die stellvertretende Leiterin der Abteilung II damit erklärte, dass sich bei einer umfassenden Änderung des Textes zahlreiche Parameter geändert hätten - und letztendlich sei es ja nicht einmal um einen neuen Satz gegangen.
Serentschy sagte ab
Zuvor hatte der erste geladene Zeuge sein Kommen abgesagt. Telekom-Regulator Georg Serentschy, ersuchte um Verschiebung der Befragung, da er im Telekom-Verfahren als Beschuldigter geführt wird.
Der U-Ausschuss beschloss daraufhin in einer nicht öffentlichen Sitzung einen Antrag auf eine Ordnungsstrafe und eine neuerliche Ladung, wie Ausschuss-Vorsitzende Gabriela Moser von den Grünen mitteilte.
Serentschy habe sich am Mittwoch an sie und Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann gewandt, ob er kommen müsse, und die Antwort sei gewesen, dass eine Anwesenheit erforderlich sei, so Moser. Er könne lediglich bei der einen oder anderen Frage Gründe darlegen, warum er sich der Antwort entschlägt. Es gebe keine ausreichenden Entschuldigungsgründe. Serentschy sei über die Rechtslage belehrt worden und trotzdem nicht erschienen. Deshalb habe man beim Bezirksgericht Innere Stadt die Verhängung einer "angemessenen Ordnungsstrafe" (eine Geldstrafe, Anm.) beantragt. Weiters beschlossen wurde Serentschys neuerliche Ladung für die Ausschusssitzung am 31. Jänner um neun Uhr unter Androhung der polizeilichen Vorführung bei neuerlichem Nichterscheinen.