Wien. (rös) Die Seniorenvertreter der Regierungsparteien zeigten sich am Freitag zufrieden mit dem ausverhandelten Sparmaßnahmen bei den Pensionen, die bis 2016 immerhin 7,3 Milliarden Euro einbringen sollen. Der Obmann des SPÖ-Pensionistenverbandes, Karl Blecha, sprach von einem "Beitrag der Pensionisten, der wirklich vertretbar ist". Andreas Khol, Obmann des ÖVP-Seniorenbundes, meinte, die Maßnahmen seien zwar schmerzlich, allerdings gleichmäßig über alle leistungsfähigen Bürger verteilt: Wer bereits in Pension ist, muss mit Pensionsanpassungen unter der Inflation rechnen. Derzeit ist noch gesetzlich vorgesehen, dass die Pensionserhöhung zumindest die Inflationsrate abdecken muss. 2013 wird von diesem Wert aber nun ein Prozentpunkt abgezogen, 2014 werden es 0,8 Prozentpunkte sein.
Weiters soll der Zugang zur Korridorpension erschwert werden: Zwar ist hier ein Pensionsantritt weiter mit 62 Jahren möglich. Allerdings müssen künftig 40 statt wie bisher 37,5 Jahre an Versicherungszeiten vorgewiesen werden, wobei diese Anspruchsvoraussetzung in Halbjahresschritten bis 2017 erreicht wird. Der jährliche Abschlag wird auf 5,1 Prozent erhöht (bisher 4,2).
Neue Durchrechnung
Bei der Anrechnung der Pensionzeiten wird ab 2014 statt drei nur noch eine Rechtsgrundlage gelten, denn die Parallelrechnung wird abgeschafft. Bisher war es so, dass eine Pension nach (günstigerem) Altrecht und eine nach Neurecht herangezogen wurde, um je nach Verweildauer im jeweiligen System einen Mischwert zu errechnen, der dann als Ruhestandsbezug ausgeschüttet wurde. Das wird nun vereinfacht: Die Ansprüche aus dem Altrecht werden für Personen ab dem Jahrgang 1955 in eine Erstgutschrift auf das Pensionskonto umgewandelt. Als Durchrechnungszeitraum für diese Gutschrift werden die besten 28 Jahre herangezogen, als Steigerungsbetrag 1,78 Prozent jährlich. Bei den öffentlich Bediensteten wird die Kontogutschrift erst für Jahrgänge ab 1976 eingeführt.
De facto abgeschafft wird auch die Invaliditätspension für Unter-50-Jährige. Für jene, die wieder arbeitsfähig werden könnten, gibt es stattdessen ein Rehabilitationsgeld in gleicher Höhe. Bei älteren I-Rentnern wird der Tätigkeitsschutz für Ungelernte stufenweise von 57 auf 60 Jahre nach hinten geschoben, was zur Reintegration in den Arbeitsmarkt beitragen soll. Die geltende Regelung sagt nämlich, dass die I-Pension angetreten werden kann, wenn in den letzten 15 Jahren mindestens zehn Jahre eine Tätigkeit ausgeübt wurde.
Ebenfalls abgeschafft wird der Pensionsvorschuss. Dieser wird derzeit bei Antrag auf I-Pension gewährt, bis eine letztgültige Entscheidung über die Zuerkennung gefallen ist. Stattdessen werden nun eine Arbeitslosenleistung oder Krankengeld ausgeschüttet, bis über die I-Pension Klarheit herrscht. So können künftig die Antragssteller in AMS-Maßnahmen einbezogen werden.