• Artikel vom 04.05.2010, 17:16 Uhr

Österreich

Update: 04.05.2010, 17:17 Uhr
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Lissabon-Vertrag: Bundesrat macht bei Änderungen Druck


  • Länderkammer will Entwurf des Nationalrats nicht zustimmen.
  • Wien. Der Bundesrat meldet sich zu Wort. Durch die Umsetzung des Lissabon-Vertrags in nationales Recht wird eine Schlechterstellung der Länderkammer befürchtet, wie Albrecht Konecny, Vorsitzender der SPÖ-Bundesratsfraktion, erklärte. Konkret geht es um den Gesetzesentwurf der Regierungsparteien, mit dem die Verfassung an den Lissabon-Vertrag angepasst werden soll.

Der Bundesrat will einen eigenen Gesetzesantrag an den Nationalrat stellen. Von seinem Recht, Gesetzesanträge an den Nationalrat zu richten, habe der Bundesrat bisher sparsam Gebrauch gemacht, sagte Konecny. In diesem Fall sei dies aber notwendig, da der Nationalratsentwurf die Mitbestimmung des Bundesrates in EU-Fragen "in unzumutbarer Weise einschränkt". Konkret wolle man erreichen, dass der Bundesrat bei der Bestellung von Österreichern in EU-Organe, also etwa die Kommission, in der gleichen Weise konsultiert werden müsse wie der Nationalrat.

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Ruf nach Änderungen bei Subsidiaritätsklage

Änderungsbedarf ortet Konecny auch bei der Subsidiaritätsklage. Diese sieht vor, dass die Parlamente Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben können, wenn ein EU-Gesetz das Prinzip der Subsidiarität (Entscheidungen sollen auf der untersten politischen Ebene fallen) verletzt. Der Bundesrat will nun auch ohne Nationalrat klagen können.

Der Antrag soll am Donnerstag beschlossen werden. Dann werde er im Verfassungsausschuss gemeinsam mit dem Nationalratsentwurf zu beraten sein.

Absolutes Vetorecht als Druckmittel

Konecny kann sich nicht vorstellen, dass der Bundesrat einer Verfassungsnovelle zustimmen würde, "in der die zentralen Forderungen seines Antrages nicht berücksichtigt sind".

Die Chancen für eine Berücksichtigung stehen nicht schlecht, denn die Länderkammer verfügt über ein Druckmittel: Weil in diesem Fall nämlich die Länderinteressen tangiert werden, hat er ein "absolutes" Vetorecht. Stimmt der Bundesrat nicht zu, kann das Gesetz nicht in Kraft treten, erläuterte der Geschäftsordnungexperte Werner Zögernitz am Dienstag.



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Dokument erstellt am 2010-05-04 17:16:55
Letzte Änderung am 2010-05-04 17:17:00


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