• Artikel vom 29.11.2011, 17:53 Uhr

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Die Haft wäre mit 21 Jahren beschränkt, in der Psychiatrie kann der 77-fache Mörder lebenslang verwahrt werden

"Breivik ist unzurechnungsfähig"


  • Laut Psychiatern leidet der Attentäter von Oslo an paranoider Schizophrenie.

Oslo.

Breivik wird wohl nicht ins Gefängnis, sondern in eine psychiatrische Anstalt müssen.

Breivik wird wohl nicht ins Gefängnis, sondern in eine psychiatrische Anstalt müssen.© REUTERS Breivik wird wohl nicht ins Gefängnis, sondern in eine psychiatrische Anstalt müssen.© REUTERS

(rs) Insgesamt 36 Stunden lang haben die norwegischen Gerichtspsychiater Torgeir Husby und Synne Sörheim mit Anders Behring Breivik geredet. Der Abschlussbericht, in dem die beiden Gutachter ihre fachliche Einschätzung der 13 Gespräche darlegen, umfasst 243 Seiten - und er könnte dem geständigen Massenmörder trotz der Tötung von 77 Menschen die Haft ersparen. Denn laut der am Dienstvormittag dem Gericht übergebenen Expertise leidet Brevik an "paranoider Schizophrenie" und ist deswegen nicht strafrechtlich zurechnungsfähig. Sollte sich das Gericht dieser Einschätzung anschließen, könnte der 32-jährige Islamhasser nach dem Prozessende nur in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen werden. Im Gegensatz zu einer regulären Haftstrafe, die in Norwegen auch bei Mord mit 21 Jahren limitiert ist, könnte Breivik damit lebenslang weggesperrt werden. Stellen die Experten während des Aufenthalts in der Psychiatrie eine Heilung fest, könnte er allerdings auch früher entlassen werden.

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Künftiger Regent Norwegens
Die Staatsanwälte Svein Holden Holden und Inga Bejer Engh schlossen sich bei der Pressekonferenz am Dienstag jedenfalls einhellig der vorgelegten Analyse zu Breiviks Geisteszustand an. Es gebe keinen Grund zu Zweifel oder Uneinigkeit über Prämissen und Schlussfolgerungen aus dem vorgelegten Bericht. Breivik, der nach einem Bombenanschlag in Oslo ein Massaker in einem Ferienlager der Sozialistischen Jugend angerichtet hatte, sei komplett von "bizarren und größenwahnsinnigen Zwangsvorstellungen" beherrscht, sagte Holden. "Er lebt in seinem eigenen wahnhaften Universum, und seine Gedanken und Taten sind diesem Universum untergeordnet."

Teil dieses Universums war laut den beiden Gerichtspsychiatern auch die Vorstellung, "der perfekteste Ritter seit dem Zweiten Weltkrieg" und der "künftige Regent Norwegens" zu sein. Als Kommandeur einer "Widerstandsbewegung" gegen Muslime hätte Breivik nach eigener Auffassung auch entscheiden dürfen, "wer leben darf und wer sterben muss". Den Gutachtern zufolge träumte der 32-jährige Rechtsextreme, der seine Verbrechen jahrelang minutiös vorbereitet hatte, auch von "menschlichen Zuchtprojekten mit Norwegern in Reservaten". Breivik sei vermutlich der größte Fall in der Geschichte der norwegischen Kriminalpsychologie, sagte Gerichtspsychiater Husby. Die Arbeit daran sei "sehr schwierig und umfassend" gewesen.

Das Gutachten soll nun bis Jahresende entsprechend der üblichen Prozedur von einer Fachkommission überprüft werden. Bei Einwänden oder Fragen müssen die beiden Autoren möglicherweise nacharbeiten. In jedem Fall aber wird der Prozess gegen Breivik wegen Ermordung von 77 Menschen am 16. April 2012 eröffnet. Dort tragen die beiden Psychiater ihr Gutachten komplett vor. Das Gericht entscheidet dann endgültig über die strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit des Attentäters. Bei Strafverfahren in Norwegen gilt es aber als Ausnahme, dass ein Gericht sich gegen das Gutachten der von ihm bestellten Rechtspsychiater stellt. Wird Breivik auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen, muss sein Geisteszustand alle drei Jahre überprüft werden.




Schlagwörter

Attentat, Gutachten

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Dokument erstellt am 2011-11-29 18:00:39


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