Oslo.

Künftiger Regent Norwegens
Die Staatsanwälte Svein Holden Holden und Inga Bejer Engh schlossen sich bei der Pressekonferenz am Dienstag jedenfalls einhellig der vorgelegten Analyse zu Breiviks Geisteszustand an. Es gebe keinen Grund zu Zweifel oder Uneinigkeit über Prämissen und Schlussfolgerungen aus dem vorgelegten Bericht. Breivik, der nach einem Bombenanschlag in Oslo ein Massaker in einem Ferienlager der Sozialistischen Jugend angerichtet hatte, sei komplett von "bizarren und größenwahnsinnigen Zwangsvorstellungen" beherrscht, sagte Holden. "Er lebt in seinem eigenen wahnhaften Universum, und seine Gedanken und Taten sind diesem Universum untergeordnet."
Teil dieses Universums war laut den beiden Gerichtspsychiatern auch die Vorstellung, "der perfekteste Ritter seit dem Zweiten Weltkrieg" und der "künftige Regent Norwegens" zu sein. Als Kommandeur einer "Widerstandsbewegung" gegen Muslime hätte Breivik nach eigener Auffassung auch entscheiden dürfen, "wer leben darf und wer sterben muss". Den Gutachtern zufolge träumte der 32-jährige Rechtsextreme, der seine Verbrechen jahrelang minutiös vorbereitet hatte, auch von "menschlichen Zuchtprojekten mit Norwegern in Reservaten". Breivik sei vermutlich der größte Fall in der Geschichte der norwegischen Kriminalpsychologie, sagte Gerichtspsychiater Husby. Die Arbeit daran sei "sehr schwierig und umfassend" gewesen.
Das Gutachten soll nun bis Jahresende entsprechend der üblichen Prozedur von einer Fachkommission überprüft werden. Bei Einwänden oder Fragen müssen die beiden Autoren möglicherweise nacharbeiten. In jedem Fall aber wird der Prozess gegen Breivik wegen Ermordung von 77 Menschen am 16. April 2012 eröffnet. Dort tragen die beiden Psychiater ihr Gutachten komplett vor. Das Gericht entscheidet dann endgültig über die strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit des Attentäters. Bei Strafverfahren in Norwegen gilt es aber als Ausnahme, dass ein Gericht sich gegen das Gutachten der von ihm bestellten Rechtspsychiater stellt. Wird Breivik auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen, muss sein Geisteszustand alle drei Jahre überprüft werden.
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