Laut veröffentlichtem Protokoll sei Nada-Geschäftsführer Andreas Schwab plötzlich zur Beratung des eigentlich unabhängigen Gremiums gestoßen und habe gesagt, "ich rechne mit eurer Konsequenz". Schwab dementiert nicht, während einer Unterbrechung kurz hinzugekommen zu sein: "Vielleicht habe ich das auch gesagt", erklärt er, "aber da ist es nur darum gegangen, dass die Verhandlung an diesem Tag zu einem Abschluss kommen soll - egal, in welche Richtung." Schließlich sei er nicht zuletzt von Hoffmann und dessen Anwalt Hans-Moritz Pott immer wieder für die Dauer des Verfahrens kritisiert worden.
Hoffmann ging in Berufung
Es war tatsächlich ein langer Prozess: Bis es seit der Suspendierung Hoffmanns aufgrund von Aussagen im Prozess gegen den früheren Sportmanager und Walter-Mayer-Haberer Stefan Matschiner zu dem vorläufig endgültigen Ergebnis kam, sind geschlagene zwei Jahre vergangen. Die Beweisführung gestaltete sich schon von Beginn an schwierig, da die Hoffmann zur Last gelegten Vergehen sich auf einen Zeitrahmen vor der Gründung der Nada im Jahr 2008 bezogen. "In solchen Fällen sind wir auf Protokolle der Soko Doping und Zeugen angewiesen", sagt Schwab. Immer wieder hatte deshalb die Verteidigung die Zuständigkeit der Rechtskommission angezweifelt, zudem kam es zu Verzögerungen, weil Zeugen nicht auftauchten oder zusätzliche Akten benötigt wurden. "Aber wir haben sicher nichts verschleppt", sagt Schaar. Und nun dürfte auch der vermeintliche Schlusspunkt erst der Anfang eines längeren juristischen und sportpolitischen Tauziehens werden, bei dem allen Beteiligten Ungemach droht.
Darabos fordert Aufklärung
Schon unmittelbar nach dem Urteil hatte Pott die mangelnde Beweislage und die Tatsache, dass er wesentliche Zeugen nicht habe befragen können, kritisiert, von "rechtsstaatlichen Zuständen wie in Dschibuti" gesprochen und Berufung eingelegt. Über diese muss nun eine von Sportminister Norbert Darabos zu bestellende Schiedskommission entscheiden. Der wiederum fordert von der Rechtskommission eine Stellungnahme und volle Aufklärung über das Zustandekommen des Urteils. Sollten die Vorwürfe Hoffmanns gerechtfertigt sein, werde es Konsequenzen geben. Er fürchtet einen Imageschaden für den Anti-Doping-Kampf in Österreich, der sich nach den Blut-Beutel-und-Razzia-Skandalen von Salt Lake City 2002 und Turin 2006 nur mühsam, unter anderem durch die Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes und die Gründung der Nada, wieder einen international guten Namen gemacht hat.
Schaar wiederum kündigte eine Klage gegen Hoffmann an, alleine schon die ungenehmigte Aufzeichnung und deren Verbreitung seien strafrechtlich relevant. Dazu steht der Verdacht der Beweismittelfälschung im Raum. Durch Auslassung und aus dem Zusammenhang gerissene Zitate wolle, so der Vorwurf, offensichtlich Inkompetenz der Kommission suggeriert werden. "Da geht es nur darum, uns zu diskreditieren. Denn ich hege meine Zweifel, dass das Protokoll in der vorliegenden Fassung authentisch ist", sagt er. "Ein Gericht wird das zu klären haben." Und dieses Gericht könnte ihn dann auch von der Verschwiegenheitspflicht entbinden. "Mir liegt so einiges auf der Zunge."