
Wien. Wer am 28. August 2008 im Hanappi-Stadion beim Wiener Derby zwischen Rapid und der Austria einen Feuerwerkskörper in Richtung des damaligen Rapid-Torhüters Georg Koch geschleudert und damit der Karriere des Sportlers vorzeitig ein Ende gesetzt hat, wird sich wohl nicht mehr klären lassen. Ein mittlerweile 21-jähriger Austria-Fan, den die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zur Anklage gebracht hatte, war jedenfalls nicht der Täter. Zu diesem Schluss ist am Mittwoch im Straflandesgericht Richterin Daniela Zwangsleitner gekommen, die den Verdächtigen freisprach und in ungewöhnlicher Schärfe die polizeilichen Ermittlungen rügte.
Der Kriminalbeamte, der in dieser Sache die Erhebungen getätigt und der Anklagebehörde in seinem Abschlussbericht den 21-Jährigen als Täter präsentiert hatte, habe in seiner zeugenschaftlichen Einvernahme "keinen guten Eindruck hinterlassen", stellte Zwangsleitner fest. Es sei "schon schlimm, dass man auf diese Art und Weise in Verdacht gerät".
Koch erlitt Tinnitus
Rückblende: Nachdem im Sommer 2008 im Wiener Stadtderby bereits unzählige Gegenstände aus dem Sektor der Austria-Fans aufs Spielfeld geworfen worden waren, explodierte in der sechsten Spielminute in unmittelbarer Nähe des Rapid-Torhüters ein Böller. Für den Keeper waren die Folgen fatal: Koch erlitt einen massiven Hörverlust am rechten Ohr in Verbindung mit einem Tinnitus. Damit verbundene anhaltende Gleichgewichtsstörungen und Schwindelgefühle sowie eine posttraumatische Belastungsstörung sorgten dafür, dass der Sportler in Folge von Berufsunfähigkeit seinen Vertrag mit Rapid einvernehmlich auflösen und im März 2009 seine Karriere beenden musste.
Wie die Polizei auf den angeblichen, zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alten Täter gekommen war, wurde erst im zweiten Rechtsgang erörtert: In einem ersten "Schnelldurchlauf" war der nunmehr 21-Jährige zwar ebenfalls freigesprochen worden, doch das Gericht verzichtete damals auf die Befragung des ermittelnden Kriminalbeamten und holte zunächst auch kein fotogrammetrisches Gutachten ein. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob daher den Freispruch wegen Feststellungsmängeln auf und ordnete eine ergänzende Beweisaufnahme an.
Der Polizist legte nun im zweiten Rechtsgang dar, das Bild- und Videomaterial, anhand dessen er sich auf die Suche nach dem Übeltäter begeben hatte, sei "nicht überragend" gewesen. Darauf war zwar in schwammiger Qualität zu sehen, dass der Knallkörper im Austria-Sektor gezündet wurde, ein Foto mit dem "vermeintlichen Werfer" taugte aber nicht zu dessen Ausforschung, zumal die Identität des Verdächtigen nicht feststand.
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