• vom 04.04.2012, 18:04 Uhr

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Update: 04.04.2012, 19:16 Uhr
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Gericht untersagt nächtliche Starts und Landungen am Flughafen Frankfurt

Nachtruhe geht vor Nachtflügen



  • Jubel bei den Anrainern, Entsetzen
  • bei Lufthansa-Chef Christoph Franz.

Das Nachtflugverbot ist ein Sieg für die lärmgeplagten Anrainer des Airports Frankfurt. Zuvor hatten sie immer wieder demonstriert.

Das Nachtflugverbot ist ein Sieg für die lärmgeplagten Anrainer des Airports Frankfurt. Zuvor hatten sie immer wieder demonstriert.© REUTERS Das Nachtflugverbot ist ein Sieg für die lärmgeplagten Anrainer des Airports Frankfurt. Zuvor hatten sie immer wieder demonstriert.© REUTERS

Frankfurt/Wien. (kle/ag) Lärmgeplagte Bürger dürfen aufatmen, für die AUA-Mutter Lufthansa und ihren Hub, den Frankfurter Flughafen, ist es hingegen ein Keulenschlag. Jubel und Entsetzen also, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Nachtflugverbot an Deutschlands größtem Luftdrehkreuz nun bestätigt hat. Mit diesem Urteil sind Starts und Landungen in Frankfurt zwischen 23 und 5 Uhr untersagt.

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Das Land Hessen und der Flughafenbetreiber Fraport wollen das Nachtflugverbot akzeptieren- die Lufthansa nicht. Die Kranichlinie, die in Frankfurt eine große Frachtflotte stationiert hat, gibt sich noch nicht geschlagen. Sie will weiter dafür kämpfen, dass ihre Cargo-Flieger auch nachts starten und landen dürfen.

Lufthansa-Boss Christoph Franz hat am Mittwoch jedenfalls lauthals geklagt: Das Nachtflugverbot koste den Konzern jährlich immerhin 40 Millionen Euro Gewinn. Das Urteil wird von Franz als schwerer Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland kritisiert.

"Frankfurt, Hessen, ja der ganzen Export- und Logistik-Nation Deutschland drohen die Flügel gestutzt zu werden", gibt der Lufthansa-Konzernchef zu bedenken. "Es besteht kein Zweifel, dass eines der größten Drehkreuze Europas im internationalen Wettbewerb zurückfallen wird."

Zu seinem Urteil erklärte das Bundesgericht, das Land Hessen habe einen Verfahrensfehler begangen, als es 17 nächtliche Flüge genehmigt hatte. Das Land muss über die Zulassung von Nachtflügen in einem neuen Verfahren für den Flughafenausbau (vierte Landebahn) nun zwar abermals entscheiden, doch Hessens Verkehrsminister Dieter Posch machte am Mittwoch bereits klar, dass es keine nächtlichen Flüge geben wird. Indes will die Lufthansa auch in dem neuen Verfahren für ausgewählte Nachtflüge plädieren. Aus ihrer Sicht sind Nachtflüge insbesondere wegen des Frachtverkehrs unverzichtbar.

"Kein Wort zu verstehen"
Rückendeckung für die Lufthansa kommt vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Dessen Chef, Klaus-Peter Siegloch, sagte, das jetzige Urteil sei "ein weiterer Schritt, der die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fluggesellschaften und Flughäfen gegenüber der ausländischen Konkurrenz einschränkt". Nachsatz: "In Amsterdam, Paris, London oder Dubai gibt es solche Beschränkungen nicht."

Für die Anrainer des Frankfurter Flughafens, die monatelang jeden Montag zu Tausenden gegen den Fluglärm demonstriert hatten, ist das Verbot für Nachtflüge freilich ein Sieg. "Die Maschinen fliegen 50 Meter über meinem Haus, da versteht man kein Wort mehr", betonte einer der Privatkläger vor der Urteilsverkündung. Gegen die Nachtflüge geklagt hatten neben Privatpersonen auch Städte in den Einflugschneisen wie Offenbach und Rüsselsheim sowie ein Klinikum. Der größte Wunsch der Fluglärmgegner - die Schließung der neuen Landebahn Nordwest - ist am Mittwoch allerdings unerfüllt geblieben. Wie das Bundesgericht urteilte, ist der Ausbau des Flughafens mit einer vierten Landebahn prinzipiell rechtmäßig.

Der Betreiber Fraport zählte im vergangenen Jahr 487.162 Starts und Landungen sowie 56,44 Millionen Passagiere. Mit der neuen Landebahn werden bis zu 700.000 Starts und Landungen pro Jahr angepeilt. 90 Millionen Passagiere will der Flughafen, derzeit der drittgrößte in Europa, im Endausbau bewältigen können. Seine Betreibergesellschaft wird vom Land Hessen und der Stadt Frankfurt kontrolliert.

Am Flughafen Wien, dem Drehkreuz der AUA, gibt es zwar kein Nachtflugverbot, aber so wie an vielen europäischen Airports eine Nachtflugbeschränkung. Von 21 bis 7 Uhr sind Starts und Landungen nur für die Piste 29 erlaubt, außerdem darf zwischen 23.30 und 5.30 Uhr höchstens vier Mal gestartet und vier Mal gelandet werden. Das schreibt ein Mediationsvertrag vor, über dessen Einhaltung das sogenannte "Dialogforum" (aus Anrainern, Austro Control, Flughafen etc.) wacht.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-04-04 18:11:03
Letzte Änderung am 2012-04-04 19:16:56


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