
Wien. In der Causa Buwog rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat die ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun einen ungewöhnlichen Schritt gesetzt, um auf die bei Grassers Steuerberater vor fast einem Jahr beschlagnahmten Akten doch zugreifen zu können. Die WKStA hat eine "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" angeregt, teilte sie heute Donnerstag in einer Aussendung mit.
Im Mai 2011 wurden bei Grasser und bei seinem Steuerberater Hausdurchsuchungen durchgeführt und Akten beschlagnahmt. Das Oberlandesgericht Wien hatte im Februar 2012 einen Zugriff auf die beim Steuerberater beschlagnahmten Unterlagen allgemein für unzulässig erklärt.
Die WKStA ist mit diesem Entscheid des OLG Wien nicht einverstanden und regte nun die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an. Sie fordert einen Zugriff auf die bei Grassers Steuerprüfer beschlagnahmten Akten, soweit sie nicht dem Berufsgeheimnis unterliegen.
Die Oberstaatsanwaltschaft sei dem Anliegen schon beigetreten, erklärte der Sprecher der WKStA, Martin Ulrich. Der weitere Weg: Die OStA übermittelt die Beschwerde an die Generalprokuratur. Die Generalprokuratur entscheidet dann, ob sie eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) erhebt.