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Update: 16.05.2012, 18:00 Uhr
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"Tetschn"-Affäre: Strache gegen "Gewalt im Erziehungsbereich"

Empörung über Scheuchs Prügelpädagogik



  • Gewaltverbot ist gesetzlich verankert.

Wien. FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hat sich am Mittwoch von jeglicher "Tetschn"-Verteilung distanziert und sich zugleich hinter seinen Kärntner Parteifreund Uwe Scheuch (FPK) gestellt. Dessen Aussagen zur Disziplinierung von Schülern hatten zuvor für gehörigen Wirbel gesorgt. Strache hielt in einer Aussendung fest, er lehne "Gewalt im Erziehungsbereich" ab und sei überzeugt, dass auch Scheuch, in der Kärntner Landesregierung zuständig für Bildungsfragen, das nicht anders sehe. Letzterer war auch am Mittwoch mit Rücktrittsaufforderungen konfrontiert.

Information

"Dem Erziehungskonzept von Herrn Scheuch folgend wäre er jetzt aufzufordern, sich in die Ecke zu stellen und sich zu schämen."
Dr. Brigitte Sindelar, Psychotherapeutin

"Unerträglichkeit hat einen neuen Namen: Uwe Scheuch. In seiner Eigendefinition als politischer Vertreter, wagt dieser Herr sich offen gegen die österreichische Gesetzeslage zu stellen: Der Gewaltverbotsparagraph 146a ABGb lässt keinen Ermessensspielraum."
Christian Vielhaber, Österreichischer Kinderschutzbund

"(...) die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig."
146a ABGb


Wachsende "Zahl der verhaltensauffälligen Schüler"

Strache verwies darauf, dass die "Zahl der verhaltensauffälligen Schüler" wachse und es auch immer wieder zu Attacken gegen Lehrer komme. Doch Fehlverhalten dürfe "nie mittels 'Tätschn' oder anderer Gewalt sanktioniert werden", hielt der FP-Chef fest. Strafen sollten vielmehr mittels "Schulverweis oder eventuell auch mittels Streichung der Kinderbeihilfe in Extremfällen" verhängt werden. "Ich bin überzeugt, dass auch Uwe Scheuch es nicht anders gemeint haben kann", betonte Strache.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter forderte am Mittwoch indes per Aussendung den sofortigen Rücktritt Scheuchs, ebenso der ehemalige Wiener Stadtschuldratspräsident Kurt Scholz: "Menschen, die die 'gsunde Watschn" wieder einführen wollen, haben im Bildungswesen nichts zu suchen und sollten sich ein Lichtjahr von Erziehungsfragen fernhalten", sagte er im Ö1-"Morgenjournal".

"A Tetschn" ist Gesetzesbruch
Die Aussage von Strache wäre allerdings nicht notwendig, ist doch das Gewaltverbot ohnehin gesetzlich verankert. Allerdings dürften einige Politiker hier einen akuten Nachholbedarf in juristischen Fragen zur Thematik haben.

Der jüngste Beitrag des Kärntner Bildungsbeauftragten Uwe Scheuch ist untragbar: Seit 23 Jahren ist in Österreich das Gewaltverbot in der Erziehung gesetzlich verankert, seit letztem Jahr das Kinderrecht auf gewaltfreie Erziehung endlich auch in den Verfassungsrang gehoben, unverrückbar und unteilbar, so eine Aussendung des SOS Kinderdorfes.

Die Einstellung zur "g'sunden Watschen" hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten langsam, aber doch grundlegend verändert - jedoch immer noch zu wenig: 30 % der österreichischen Familien erziehen gewaltfrei (Gewaltprävalenzstudie 2011). Das entspricht einer Verdoppelung seit der Gesetzeseinführung 1989. "Wir liegen damit aktuell 2 % besser als unsere deutschen Nachbarn, aber noch 46 % hinter Schweden", sagt Michael Gnauer, diplomierter Sozialarbeiter und Leiter der Abteilung Advocacy/Kinder-Jugendrechte bei SOS-Kinderdorf in Österreich.


Gewaltfreie Erziehung
 In Schulen, pädagogischen und sozialpädagogischen Einrichtungen zählt Gewaltfreiheit zu den unverzichtbaren verpflichtenden Standards. Dennoch kann es auch dort passieren, dass Menschen aus Überforderung ihre Impulskontrolle verlieren. "Das gilt es dann sofort und unmittelbar zu klären, aber niemals nachträglich als legitimes Mittel  darzustellen", sagt Gnauer. "Persönliche Haltung und pädagogisches Handeln müssen von Gewaltfreiheit geprägt sein!"

Wenn Personen, insbesondere Politiker, die Tetschn oder gsunde Watschen wieder öffentlich ins Spiel bringen, untergraben sie das gesetzlich verankerte Bekenntnis für gewaltfreie Erziehung. Wenn Politiker wie Uwe Scheuch Gesetze in Frage stellen und damit quasi zum Gesetzesbruch aufrufen, ist das inakzeptabel. Gewaltfreie Erziehung ist ein Kinderrecht und Gewalt, in welcher Form auch immer, kein Kavaliersdelikt, sondern Kinder-Unrecht!




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-05-16 11:26:57
Letzte Änderung am 2012-05-16 18:00:50


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