• vom 23.07.2012, 17:45 Uhr

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Update: 23.07.2012, 19:27 Uhr
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Umstrittenes Ende bei Vorzugsaktien

Gutachter: Hypo hatte keine Wahl


Von Stefan Melichar

  • Bank zahlte Investoren 2009 trotz Staatshilfe 200 Millionen Euro zurück

Quasi im Vorbeifahren machten betuchte Vorzugsaktionäre einen kräftigen Gewinn. - © APA/BARBARA GINDL

Quasi im Vorbeifahren machten betuchte Vorzugsaktionäre einen kräftigen Gewinn. © APA/BARBARA GINDL

Wien. Je mehr Details zu den umstrittenen Vorzugsaktien-Deals der Kärntner Hypo in den Jahren 2006 bis 2008 bekannt werden, umso größeres Kopfschütteln löst deren Beendigung aus: 2008 flogen die angeblich eigenkapitalschädlichen Nebenabreden bankintern auf. Anfang 2009 legte die - von der BayernLB geführte - Hypo dann mehr als 200 Millionen Euro auf den Tisch, um die Investoren auszukaufen und einen Schlussstrich unter die Angelegenheit zu ziehen. Dabei hatte die kriselnde Bank gerade 900 Millionen Euro an Staatshilfe erhalten.

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Was nun vielerorts die Gemüter erhitzt, beurteilt der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige Karl Hengstberger in seinem kürzlich vorgelegten Gutachten allerdings als berechtigte Notbremsung: In Bezug auf jene Vorzugsaktien-Geschäfte, bei denen den Investoren Rücknahmegarantien (sogenannte Put-Optionen) oder Dividendengarantien eingeräumt worden sein sollen, hätte die Bank keine Wahl gehabt, beziehungsweise wäre es "aus betriebswirtschaftlicher Sicht geboten" gewesen, die "schadensträchtige Konstruktion" zu beenden.

Insgesamt machte das Nominale der Vorzugsaktien 200 Millionen Euro aus. Beim Rückkauf 2009 sollen - wie aus dem Gutachten hervorgeht - zumindest 114,1 Millionen Euro davon mit problematischen Nebenabreden versehen gewesen sein. Dieser Teil des Rückkaufs wäre - der Logik des Sachverständigen folgend - demnach berechtigterweise erfolgt.

Offen bleibt allerdings, wie der Rückkauf jener Vorzugsaktien zu rechtfertigen war, bei denen keine strittigen Nebenabsprachen bestanden, und wie Involvierte die Entscheidung zum Rückkauf erklären können, wenn sie angeblich nichts von den problematischen Vereinbarungen wussten.

In diesem Zusammenhang wird gerne auf mögliche wirtschaftliche Vorteile verwiesen. Tatsächlich hätte die Hypo den Vorzugsaktionären ab 2009 bei einem Nicht-Rückkauf eine Zusatzprämie bezahlen müssen. Hengstberger sieht darin "einen wesentlichen wirtschaftlichen Anreiz". Eine Verpflichtung zum Rückerwerb ging damit allerdings nicht einher.

Aufregung um Dividenden
Laut einer früheren Klage der Bank wurden beim Rückkauf insgesamt rund 210,9 Millionen Euro aufgewendet. Die Hypo sieht daher einen Differenzschaden aus der Transaktion von 10,9 Millionen Euro. Neben dem Nennwert der Papiere sei auch die Dividende für das Geschäftsjahr 2008 ausbezahlt worden, obwohl die Hypo Leasing Holding (HLH), die die Vorzugsaktien ausgegeben hatte, keinen ausreichenden Gewinn erzielt habe. Eingesprungen sei die Muttergesellschaft Hypo International.

Doch auch die Gewinnausschüttung für das Jahr 2007 sorgt für Aufregung: Laut Hengstberger wurde an die Vorzugsaktionäre - zusätzlich zur regulären Dividende - eine Sonderdividende von 2,5 Millionen Euro ausgeschüttet. Dies sei als Verstoß gegen die Satzung der HLH anzusehen, meint der Sachverständige. Er spricht von einem "gesonderten Schadensereignis". (Aus sonstigen Aspekten der Transaktion ermittelt Hengstberger einen Schaden von 5,183 Millionen Euro.)

Alle Betroffenen haben sämtliche Vorwürfe immer zurückgewiesen. Tatsächlich stellt sich die Frage, warum die Hypo überhaupt so viele Investoren mit Nebenvereinbarungen lockte: Aussagen bei der Staatsanwaltschaft zufolge soll das Wiener Investmenthaus VCP in Zusammenspiel mit der Großbank HSBC den Erwerb von bis 60 Millionen Euro an Vorzugsaktien garantiert haben. Ausgenutzt wurde diese Vereinbarung von der Hypo allerdings nur zu etwas mehr als der Hälfte, wobei - soweit bekannt - VCP keine problematische Nebenvereinbarung erhalten hat. Eine denkbare Verteidigungslinie ist damit auch, dass die Put-Optionen einiger Vorzugsaktionäre gar nicht eigenmittelschädlich gewesen wären, da die Hypo ohnehin auf die verbliebene VCP-Garantie zurückgreifen hätte können.

Landesholding prozessiert
In einem anderen Aspekt der Hypo-Causa hat die Kärntner Landesholding beschlossen, sich als Privatbeteiligte dem Strafprozess in der "Causa Birnbacher" gegen den ehemaligen Holding AR-Chef und nunmehrigen ÖVP-Obmann Josef Martinz sowie gegen den Steuerberater Dietrich Birnbacher anzuschließen. Letzterer hat bereits gestanden, Martinz weist den Vorwurf der Untreue zurück.




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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-07-23 17:50:14
Letzte Änderung am 2012-07-23 19:27:03


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