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Update: 25.07.2012, 19:55 Uhr
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Ehrenbeleidigung von Michael Ramprecht

5.000 Euro Geldstrafe für Grasser



  • 1.000 Euro-Strafe wurde heraufgesetzt.
  • Ramprecht als "psychisch labil" bezeichnet.
  • Grasser will zum OGH, Landesgericht entscheidet über Zulässigkeit des Rechtsmittels.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am 10. Juli 2012 bei einer Sitzung des Korruptions-U-Ausschusses im Parlament in Wien.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am 10. Juli 2012 bei einer Sitzung des Korruptions-U-Ausschusses im Parlament in Wien.APAweb / Herbert Neubauer Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am 10. Juli 2012 bei einer Sitzung des Korruptions-U-Ausschusses im Parlament in Wien.APAweb / Herbert Neubauer

Wien. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat im Rechtsstreit mit seinem Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht in der Buwog-Causa nun eine Schlappe erlitten: Die Geldstrafe für Grasser wegen wiederholter Ehrenbeleidigung Ramprechts ist von 1.000 auf 5.000 Euro erhöht worden. Sein Mandant habe das Vertrauen in die Justiz wieder gewonnen, sagte Ramprechs Anwalt Michael Pilz am Mittwoch zur APA. Grassers Anwalt Michael Rami kündigte umgehend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen an.

Grasser hatte Ramprecht als "psychisch labil" bezeichnet und gemeint, Ramprecht benötige "dringend psychische Hilfe". Dagegen hatte Ramprecht geklagt. Derartige Behauptungen hatte Grasser im Korruptions-U-Ausschuss im April wiederholt - nach Rechtskraft des Unterlassungsurteils.

Hintergrund des Rechtsstreits sind die strafrechtlichen Buwog-Ermittlungen gegen Grasser: Ramprecht, der früher in Grassers Kabinett im Finanzministerium arbeitete und zu dessen Vertrauten zählte, hat Grasser schwer belastet und ihm bei der Privatisierung ein "abgekartetes Spiel" vorgeworfen. Ramprecht beschuldigt Grasser, die Privatisierung manipuliert und dabei als beratende Bank Lehman Brothers und als Sieger eine Gruppe um die Immofinanz durchgesetzt zu haben. Ermittelt wird gegen Grasser, dessen Freunde Walter Meischberger, Peter Hochegger sowie Ernst Karl Plech rund um eine fast 10 Mio.-Euro-Provision. Das Geld hatte die bei der Privatisierung siegreiche Immofinanz im geheimen an Hochegger und Meischberger gezahlt.

Im Rechtsstreit Ramprecht-Grasser hatte das Handelsgericht Wien gegen Grasser eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verhängt, nun hat das Landesgericht die Strafe auf 5.000 Euro hinaufgesetzt. In dem Beschluss des Rekurssenats wird die Erhöhung der Strafe begründet: Es sei von einer "nicht unerheblichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten (Grasser, Anm.) auszugehen". Demgegenüber sei es der erste Verstoß gegen den Exekutionstitel, begangen als Auskunftsperson vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss - was eine "zweifellos unangenehme Auskunftssituation" darstelle, räumten die Richter ein.

Grassers Anwalt Rami hat nach eigenen Angaben bereits ein Rechtsmittel eingebracht. Mit dem Revisionsrekurs wolle sich Grasser an den Obersten Gerichtshof (OGH) wenden. Über die Zulässigkeit des Gangs zum OGH muss allerdings erst das Landesgericht für ZRS entscheiden. Nur wenn die zu klärende Frage von grundsätzlicher juristischer Bedeutung sei, werde der Revisionsrekurs für zulässig erklärt, erläutert Landesgerichts-Vizepräsidentin Waltraud Berger gegenüber der APA.

Rami ist sicher, dass Grasser letztlich obsiegen werde und keine Geldstrafe zahlen müsse. Der Ex-Minister habe die Aussagen über Ramprecht im Korruptions-Untersuchungsausschuss des Parlaments am 17. April 2012 getätigt. "Grasser musste vor dem U-Ausschuss wahrheitsgemäß aussagen, weshalb es unzulässig ist eine Geldstrafe zu verhängen", argumentiert der Anwalt.

Demgegenüber betont Ramprechts Anwalt Pilz die Zufriedenheit seines Mandanten mit der Entscheidung des Landesgerichts: Ramprecht habe das Vertrauen in die Justiz wieder gewonnen. Die Behörden hätten den Versuch des Ex-Ministers, ihn zu beleidigen, mit der einzig richtigen Strafe beantwortet.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-07-25 13:14:36
Letzte Änderung am 2012-07-25 19:55:49


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