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Update: 03.08.2012, 20:13 Uhr
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Vorstoß deutscher Katholiken verhallt

Muslime wollen kein Gesetz gegen Gotteslästerung



  • Nur Islamisten in Tunesien mit Erzbischof einer Meinung

Die Erschaffung des Menschen im Pastafarianismus: Für die einen eine gelungene Religionsparodie, für die anderen Gotteslästerung. Wer soll darüber richten?

Die Erschaffung des Menschen im Pastafarianismus: Für die einen eine gelungene Religionsparodie, für die anderen Gotteslästerung. Wer soll darüber richten?

Die Forderung des katholischen Erzbischofs von Bamberg, Ludwig Schick. nach einem Gesetz gegen Gotteslästerung, findet beim Zentralrat der deutschen Muslime nur geringes Interesse. "Der Schutz freier Religionsausübung im Grundgesetz erscheint mir ausreichend", sagte der Zentralratsvorsitzende Aiman Mazyek am Donnerstag in Köln. Zugleich zeigte er Verständnis für den Vorstoß seines katholischen Kollegen.

Dieser hatte am Mittwoch gefordert: "Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden. Wir brauchen daher in unserem Staat ein Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle." Auch die Verunglimpfung nicht-christlicher Religionen müsse verboten werden, erklärte Schick.

Nach Mazyeks Ansicht sollte der grundgesetzlich garantierte Schutz freier Religionsausübung "in der Rechtsprechung konsequent umgesetzt werden, derzeit vor allem gegen das aggressive, ja missionarische Vorgehen areligiöser Extremisten. Insofern teile ich die von Erzbischof Ludwig Schick geäußerte Besorgnis."

Gesetzesentwurf in Tunesien

Mehr Verständnis würde Erzbischof Schick bei den in Tunesien regierenden Islamisten finden. Deren Ennahda-Partei hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um Gotteslästerung unter Strafe zu stellen.  Die vorgesehene Höchststrafe beträgt zwei Jahre.

Gemäß dem Entwurf soll künftig jede Beleidigung und Verunglimpfung Gottes, Mohammeds, der anderen Propheten sowie der heiligen Bücher strafbar sein. Gleiches soll für die Schändung von Moscheen, Kirchen und Synagogen gelten. Auch die bildliche Darstellung Gottes und Mohammeds soll verboten werden. Wann der Gesetzesentwurf zur Debatte gestellt werden soll, sagte Khedher nicht. Die säkulare Opposition äußerte bereits scharfe Kritik an dem Vorhaben der Ennahda.




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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-08-02 16:40:59
Letzte Änderung am 2012-08-03 20:13:30


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