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Update: 09.08.2012, 12:19 Uhr
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Ex-Innenminister wird Bestechlichkeit vorgeworfen

Lobbying-Affäre: Anklage gegen Ernst Strasser



  • Strasser-Verteidiger erwägt Einspruch.

Ernst Strasser darf sich noch einmal vor Gericht Videos seiner Gespräche mit als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten ansehen. - APAweb/Helmut Fohringer

Ernst Strasser darf sich noch einmal vor Gericht Videos seiner Gespräche mit als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten ansehen. APAweb/Helmut Fohringer

Wien. Gegen den früheren Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, Ernst Strasser, wird in der Lobbying-Affäre Anklage erhoben. Ihm wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Das teilte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Donnerstag mit.

Strasser soll im Jahr 2010 von zwei vermeintlichen Lobbyisten - tatsächlich handelte es sich um Journalisten einer britischen Tageszeitung - ein jährliches Beraterhonorar von 100.000 Euro für die Beeinflussung der Gesetzgebung im Europäischen Parlament gefordert haben.

Umfangreiches Datenmaterial sichergestellt
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat 15 Monate lang in fünf Staaten Ermittlungen gegen Strasser geführt. Bei Hausdurchsuchungen an zehn Standorten beschlagnahmte man Daten im Umfang von etwa einem Terabyte und rund 25 Kisten an Unterlagen, es wurden 90 Einvernahmen (mit Unterstützung des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung - BAK) durchgeführt und zahlreiche weitere Ermittlungsmaßnahmen wie beispielsweise Kontenöffnungen gesetzt, teilte die Korruptionsstaatsanwaltschaft weiter mit.

Bei weiteren untersuchten Geschäftsfällen konnte ein strafbares Verhalten nicht festgestellt werden, so die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Für Strasser gilt die Unschuldsvermutung.

Strasser-Verteidiger erwägt Einspruch
Ungeachtet der gegen ihn eingebrachten Anklage steht Strasser weiterhin auf dem Standpunkt, in seiner Funktion als EU-Parlamentarier den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfüllt zu haben. Aus rechtlichen Gründen erwägt sein Verteidiger Thomas Kralik, einen Einspruch gegen die 42 Seiten umfassende Anklageschrift zu erheben. "Wir bestreiten nach wie vor die Vorwürfe, die darin erhoben werden", erklärte Kralik am Donnerstag gegenüber der APA.

EU-Anti-Betrugsbehörde ermittelt noch immer
Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF ermittelt indes noch immer im Fall Strasser. Ein Sprecher von OLAF in Brüssel sagte am Mittwoch auf Anfrage gegenüber der APA: "Das ist die einzige noch ausständige Untersuchung." Auch im Fall Strasser "nähern wir uns dem Ende", sagte OLAF-Sprecher Johan Wullt.

Rauch: Innerparteiliche Konsequenzen gezogen
ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch sagte zur Anklage-Erhebung gegen Strasser, er kommentiere Entscheidungen der Justiz prinzipiell nicht. Wichtig sei ihm aber zu betonen, dass es, sofern es in der ÖVP Verfehlungen gebe, auch Konsequenzen gebe - "und das unterscheidet uns schon von den anderen", sagte Rauch am Donnerstag gegenüber der APA. Im Fall Strasser habe es bereits vor eineinhalb Jahren Konsequenzen auf Parteiebene gegeben, verwies Rauch auf Strassers Rücktritt und die "Ruhendstellung" seiner Mitgliedschaft im ÖAAB im März 2011. "Da kann sich jede andere Partei ein Scheibchen abschneiden."  Die Causa Strasser sei eine Sache, die die Justiz entscheiden müsse - "die Dinge, die die Partei erledigen kann, wurden erledigt", so der Generalsekretär.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-08-09 09:59:56
Letzte Änderung am 2012-08-09 12:19:30


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