• vom 16.08.2012, 18:58 Uhr

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Update: 16.08.2012, 22:11 Uhr
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Mitgliedern von Pussy Riot droht mehrjährige Haft

Kämpferisch bis zum Schluss



  • Nach fünf Monaten U-Haft endet politisch gelenkter Schauprozess gegen Pussy Riot.

Moskau. (is/apa) Im Prozess gegen Pussy Riot wird Richterin Marina Syrowa heute das Urteil sprechen. Um 13 Uhr MEZ soll es so weit sein, wenn alles nach Plan läuft. Ein letztes Mal werden die drei jungen Performancekünstlerinnen in ihrem Plexiglaskäfig des Gerichtssaals Platz nehmen, ein letztes Mal den Kampfhunden gegenübersitzen, die während der zweiwöchigen Verhandlung gemeinsam mit den Wärtern im Prozessraum Wache schoben in jenem Chamowniki-Gericht, wo schon der Putin-kritische Ölmagnat Michail Chodorkowski seine langjährige Haftstrafe ausfasste.

"Sie werden nicht durchkommen": Tolokonikova gab sich im Prozess stets kämpferisch.

"Sie werden nicht durchkommen": Tolokonikova gab sich im Prozess stets kämpferisch.© REUTERS "Sie werden nicht durchkommen": Tolokonikova gab sich im Prozess stets kämpferisch.© REUTERS

Und vielleicht wird Nadeschda Tolokonnikowa, die jüngste und aufsässigste der drei wegen eines Putin-kritischen Punkgebets in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale angeklagten Punkerinnen, der Staatsmacht symbolisch noch einmal die Siegesfaust entgegenstrecken, wie es die 22-Jährige schon mehrmals getan hat, nachdem man ihr im Gericht die Handschellen abgenommen hatte. Doch nach einem Sieg sieht es für die jungen Frauen nicht aus.

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Ein Freispruch gilt als nahezu ausgeschlossen - damit würde die politische Führung vor der ganzen Welt eingestehen, dass die Entscheidung, gegen die drei Frauen wegen ihres schrillen Punkgebetes in der Christ-Erlöser-Kathedrale juristisch vorzugehen, falsch war, heißt es.

Dass sie, Maria Aljochina (24) und Jekaterina Samuzewitsch (29), heute, Freitag, den Gerichtssaal als freie Personen verlassen, wie vor allem einige internationale Medien spekulierten, halten die meisten russischen Beobachter für unwahrscheinlich; dafür dürfte das Strafmaß nur so hoch ausfallen, wie die U-Haft gedauert hat - fünfeinhalb Monate. Angeklagt sind die Frauen wegen "Rowdytum aus religiösem Hass". Die Höchststrafe dafür liegt bei sieben Jahren. Staatsanwalt Alexander Nikiforow hatte in seinem Schlussplädoyer Ende letzter Woche drei Jahre Straflager beantragt, nachdem sich Präsident Putin jüngst bei einem London-Besuch auch öffentlich für eine "nicht allzu harte Strafe" ausgesprochen.

Dass es sich um einen vom Kreml gelenkten politischen Schauprozess handelt, daran bestehen in Russland kaum Zweifel. "Ziel (. . .) ist es, anderen Regimekritikern eine Lektion zu erteilen", schrieb Chodorkowski jüngst in einem Brief aus seiner Haft. Von einem politischen Gewaltakt spricht der bekannte Oppositionspolitiker Boris Nemwoz.

Auch das Strafmaß wird auf höchster Ebene entschieden, sind sich Dissidenten, die Anwälte der Angeklagten sowie die Angehörigen der jungen Pussy-Riot-Mitglieder einig. Der Ehemann Tolokonnikowas, Pjotr Werzilow, rechnet deshalb "mit zwei bis drei Jahren Haft" für seine Frau, wie der Aktionismus-Künstler kürzlich auf Youtube zum Besten gab. Auch er war nach dem Auftritt der Punkband in der Moskauer Kirche Ende Februar vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen worden, wurde kurz darauf wegen seines kanadischen Passes wieder freigelassen und passt seither auf die gemeinsame vierjährige Tochter auf.




Schlagwörter

Urteil, Russland, Pussy Riot

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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-08-16 19:05:10
Letzte Änderung am 2012-08-16 22:11:10


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