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Update: 18.08.2012, 11:01 Uhr
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Kein Unterschied zwischen verheirateten oder ledigen Vätern

Neuer Entwurf zu Familienrecht



  • Verhandlungen sollen demnächst fortgesetzt werden.

Der neue Obsorge-Entwurf behandelt ledige und verheiratete Väter nach Trennungen und Scheidungen gleich. - DPAweb / Julian Stratenschulte

Der neue Obsorge-Entwurf behandelt ledige und verheiratete Väter nach Trennungen und Scheidungen gleich. DPAweb / Julian Stratenschulte

Wien. Justizministerin Beatrix Karl hat einen überarbeiteten Entwurf für das geplante Familienrechtspaket vorgelegt. Darin wird kein Unterschied mehr gemacht, ob Väter verheiratet oder ledig sind - sie sollen bei der Obsorge gleichgestellt werden.

Heinisch-Hosek mit Karls Entwurf noch nicht zufrieden
Heinisch-Hosek hatte sich am Freitag mit dem Entwurf Karl noch nicht ganz zufrieden gezeigt und gemeint, sie könne sich vorstellen, die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Regelung zur Obsorge für uneheliche Väter vorzuziehen - um "den Rest in Ruhe verhandeln" zu können.

Der VfGH hat im Sommer die Regelung als verfassungswidrig erkannt, wonach die Obsorge für uneheliche Kinder automatisch der Mutter zusteht - und ein nicht verheirateter Vater nicht einmal Obsorge beantragen kann. Die Regelung muss bis 31. Jänner 2013 repariert werden. Ohne Reparatur würden laut Experten aus dem Justizressort ab 1. Februar beide Elternteile mit der Obsorge betraut. Heinisch-Hosek möchte die Frage der ledigen Väter von der der strittigen Scheidungen trennen. Man dürfe nicht unverheiratete mit verheirateten Vätern gleichstellen. Im Entwurf Karls fehlt ihr u.a. auch noch eine Obsorgeregelung für Regenbogenfamilien.




Schlagwörter

Familienrecht, Obsorge

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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-08-18 10:27:33
Letzte Änderung am 2012-08-18 11:01:47


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