Oslo. Zehn Wochen lang war er nahezu emotionslos dagesessen. Weder als die Staatsanwälte die grausamen Details der Ereignisse auf Utöya rekonstruierten, noch als die Opfer im Zeugenstand aussagten, zeigte Anders Behring Breivik eine Reaktion. Durchgegangen war es mit ihm lediglich einmal: Während das Gericht den von ihm produzierten Kurzfilm über die angeblich drohende Islamisierung Norwegens und Europas vorführen ließ, weinte Breivik – aus Rührung über sich selbst.
Als Richterin Wenche Elizabeth Arntzen am Freitag um kurz nach 10 Uhr das Urteil verkündete, huschte allerdings ein zufriedenes Lächeln über das Gesicht des Mannes, der Norwegen die größte Katastrophe seit Ende des Zweiten Weltkriegs bereitet hat. Mit seiner Einstufung als zurechnungsfähig und der Verurteilung zu einer 21-jährigen Haftstrafe hat Breivik das bekommen, was er selbst wollte. Der Doppelanschlag von Oslo und Utöya, bei dem der 33-Jährige 77 Menschen kaltblütig ermordet hat, sollte nicht als Tat eines Wahnsinnigen abgestempelt werden. Eine Einweisung in die Psychiatrie sei für ihn schlimmer als der Tod, hatte Breivik, der als politischer Aktivist mit einem legitimen Anliegen angesehen werden will, bereits vor Beginn des Prozesses erklärt.
Das Urteil des fünfköpfigen Richterkollegiums – zwei Berufsrichter und drei Laienrichter – fiel einstimmig. Ausschlaggebend für die Entscheidung, Breivik für zurechnungsfähig zu erklären, war laut Arntzen unter anderem, dass dieser sich während der Verhandlung sehr rational und überlegt auf neue Gegebenheiten eingestellt habe. Als der Attentäter etwa damit konfrontiert wurde, dass es die von ihm erwähnten geheimen Tempelritterzellen laut polizeilichen Nachforschungen gar nicht gebe, habe er seine Aussagen daran angepasst und die Darstellung in seinem 1500 Seiten starken Anti-Islam-Manifest als "pompös" und übertrieben bezeichnet.
Erleichterung bei den Opfern
Doch nicht nur Breivik hat am Freitag das bekommen, was er wollte. Auch für diejenigen, die das Massaker beim Sommerlager der Sozialistischen Jugend auf der Ferieninsel Utöya überlebt oder die dort ihre Söhne, Töchter verloren haben, ist das Urteil in gewissem Sinne eine Genugtuung. Sie hatten sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Breivik, der seine Taten als Notwehrakt gegenüber der seiner Ansicht nach viel zu liberalen Einwanderungspolitik rechtfertigte, nicht in die Psychiatrie, sondern ins Gefängnis kommen sollte. "Wenn diese Person nicht rechtmäßig für ihre Taten verantwortlich ist, waren es dann die Nazis?", fragte etwa Claude Perreau, dessen 25-jähriger Sohn Rolf Christopher Breivik erschossen hatte, kurz vor der Urteilsverkündung.