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Update: 01.09.2012, 10:12 Uhr
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Grüne nehmen geplante Gesetzesnovelle unter Beschuss

Privatisierung des Datenschutzes?



  • Kanzleramt argumentiert mit "Deregulierung und Vereinfachung".

Einen weiteren Schlag gegen die Privatsphäre mehr - das befürchtet der grüne Datenschutzbeauftragte Albert Steinhauser.

Einen weiteren Schlag gegen die Privatsphäre mehr - das befürchtet der grüne Datenschutzbeauftragte Albert Steinhauser.APAweb/ dapd / Sascha Schürmann Einen weiteren Schlag gegen die Privatsphäre mehr - das befürchtet der grüne Datenschutzbeauftragte Albert Steinhauser.APAweb/ dapd / Sascha Schürmann

Wien. Der Datenschutz werde "weitgehend ausgehöhlt", schlägt der Grüne Datenschutzsprecher Albert Steinhauser Alarm. Anlass ist die aktuelle Gesetzesnovelle. Mit ihr würde bei der privaten Videoüberwachung "der letzte Rest staatlicher Kontrolle beseitigt". Auch der betriebliche Datenschutz werde zu einem guten Teil "privatisiert" - weil Betriebe künftig keine Meldepflicht mehr haben, wenn sie (freiwillig) einen Datenschutzbeauftragten einsetzen.

  Das Kanzleramt hat den Entwurf für die Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG) vorgelegt. Er soll eine "Deregulierung und Vereinfachung des Registrierungsverfahrens" bringen. Privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen soll ermöglicht werden, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Tun sie dies, entfällt die bisherige Meldepflicht für Datenanwendungen. Ziel ist, Betriebe und die Datenschutzkommission zu entlasten und Verwaltungskosten zu sparen, erklärte Staatssekretär Josef Ostermayer bei Start der Begutachtung im Juli.

  Es sei richtig, räumte Steinhauser ein, dass die Datenschutzkommission chronisch überlastet, weil personell unterbesetzt ist. "Als Reaktion beim Schutz zu sparen, ist aber der falsche Weg."

"Zahnloses" Datenschutzgesetz
  Er hält zwar Datenschutzbeauftragte prinzipiell für sinnvoll - aber nicht, dass nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und schon gar nicht den Wegfall der Meldepflicht. Dies ist nämlich auch für die Anwendungen vorgesehen, die bisher wegen besonders schwerem Eingriff der Vorabkontrolle unterliegen, z.B. die Speicherung sensibler Daten oder von Auskünften über die Kreditwürdigkeit. Damit werde das DSG "komplett zahnlos". Natürlich würden "kritische" Datenverarbeiter Beauftragte einsetzen, um sich der staatlichen Aufsicht nahezu vollständig zu entziehen, meinte Steinhauser.

  Ohne Meldepflicht werden Anwendungen und Auftraggeber nicht mehr im Datenverarbeitungsregister erfasst, es wird keine DVR-Nummer mehr vergeben - und es wird damit nicht mehr geprüft, ob eine Vorabkontrolle nötig ist, weil es um sensible Daten geht. Betroffene, die wissen wollen, was von ihnen gespeichert ist, haben es dann schwer: Sie müssen erst den Auftraggeber herausfinden und sich an dessen Datenschutzbeauftragten wenden, der ein Verzeichnis zu führen hat.

Fachliche Eignung und Leistungen fraglich
  Verletzt ein Unternehmer den Datenschutz, muss der Beauftragte darauf hinwirken, dass dies abgestellt wird. Geschieht das nicht, kann er sich an die Datenschutzkommission wenden, muss  aber nicht. "Ein völlig zahnloses Instrument", kritisiert Steinhauser. Zudem muss laut Entwurf nicht überprüft werden, ob der Beauftragte überhaupt fachlich geeignet ist oder ob er seinen Pflichten nachkommt.

  Keine Kontrolle sieht der Entwurf mehr für die private Videoüberwachung vor. Die Vorabkontrolle wird gestrichen, die Datenschutzkommission prüft nicht mehr, ob die Kamera angebracht werden kann oder gegen Verbote verstößt. Betroffenen - die sich etwa in ihrem privaten Bereich kontrolliert fühlen - bleibe nur noch der "in der Regel wohl unzumutbare Weg der zivilrechtlichen Klage". Dabei gebe es hier ohnehin einen "ausufernden Wildwuchs", etwa mit Videoüberwachung in Schulen oder am Gang von Miethäusern, stellte Steinhauser fest.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-09-01 10:10:48
Letzte Änderung am 2012-09-01 10:12:26


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