Frankfurt. Die Skepsis in Deutschland gegenüber den Euro-Rettungsbemühungen wächst - das belegen mehrere Umfragen (siehe Grafik). Eine Mehrheit der Bundesbevölkerung hält sogar schon den Gegnern des "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) die Daumen: Demnach sind 54 Prozent der Auffassung, dass die Entscheidungen des Bundestages zu ESM und Fiskalpakt in der Eurozone noch einmal rechtlich überprüft werden sollen. Nur ein Viertel der Befragten ist der Meinung, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch die Eilanträge der Euroskeptiker abweisen sollte.
Ursprünglich hatte der ESM bereits im Juli in Kraft treten sollen. Nachdem die Klagen dagegen beim Verfassungsgericht im badischen Karlsruhe eingegangen waren, hatten die Höchstrichter in den roten Roben den Bundespräsidenten Joachim Gauck gebeten, die vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetzesgrundlage für den ESM vorerst nicht zu unterschreiben. Sollte den Eilanträgen am kommenden Mittwoch stattgegeben werden, ist nicht nur die Richtung für die Entscheidung in der Hauptsache vorgegeben. Dem deutschen Staatsoberhaupt wären weiterhin die Hände gebunden, die juristische Grundlage für den ESM in Deutschland in Kraft zu setzen.

Kampf mit harten Bandagen
Gekämpft wird mit allen juristischen Mitteln. Eine Sprecherin des Karlsruher Gerichts musste am Freitag versichern, ein Befangenheitsantrag gegen den Verfassungsrichter Peter Huber werde am Verkündungstermin 12. September nichts ändern. Laut der Tageszeitung "Die Welt" soll Huber früher für den Verein "Mehr Demokratie" tätig gewesen sein, der zum Klägerkreis gehört.
"Mehr Demokratie" mit der früheren sozialdemokratischen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin als Aushängeschild ist aber nur ein Mitglied im Klägerkreis, der so ziemlich das gesamte politische Spektrum der Bundesrepublik widerspiegelt. Nachdem der Bundestag die ESM-Gesetzesgrundlagen Ende Juni mit großer Mehrheit verabschiedet hatte, versuchen entschlossene Widerständler vom konservativen Peter Gauweiler aus der bayrischen CSU bis hin zur Fraktion der Partei "Die Linke" Kanzlerin Angela Merkel auf dem Umweg über das Verfassungsgericht in die Knie zu zwingen. Das deutsche Gesetz zum ESM sei verfassungswidrig, argumentieren sie grob zusammengefasst, weil es zu einer unbegrenzten Haftung Deutschlands für andere Eurostaaten führen würde. Der Bundestag könne keine demokratische Kontrolle mehr über die deutschen Zahlungen ausüben. Die Bedeutung des mit Spannung erwarteten Urteils wird von Analysten allerdings nach der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) zum unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen überschuldeter Euroländer stark relativiert - nun spiele die Größe des ESM keine Rolle mehr.