Kritische Worte zur österreichischen Innenpolitik fand der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, in der Pressestunde des ORF. Die Untätigkeit des parlamentarischen Korruptions-Ausschusses ist ihm ebenso ein Dorn im Auge wie die Neuwahl-Blockade der FPÖ in Kärnten und mangelndes Unrechtsbewusstsein bei Politikern.
Über die jüngsten Entwicklungen im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss - seit über einer Woche herrscht Stillstand, der Ausschuss steht auf der Kippe - zeigte sich Holzinger "sehr, sehr enttäuscht". Er forderte, dass die Arbeit fortgesetzt und abgeschlossen werde, denn der Ausschuss habe "im Sinne eines Reinigungsprozesses" viel geleistet und in der Bevölkerung eine Erwartungshaltung geweckt. "Wenn das jetzt so endet, dass das abgedreht wird", so der Präsident, wäre die Frustration bei den Menschen umso größer. Zu einer Ladung von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) als Auskunftsperson in der Inseratenaffäre wollte sich Holzinger allerdings nicht äußern: "Das müssen diejenigen beurteilen, die im Ausschuss über die entsprechenden Informationen verfügen."
Kritik an den Volksvertretern äußerte er auch in Bezug auf die Fußfessel-Regelung. Hier sei die Verfassung kein Hinderungsgrund für eine Ausnahmeregelung. Man könne mit einer einfachgesetzlichen Regelung klären, unter welchen Voraussetzungen ein Strafvollzug im Hausarrest möglich sei. Diese sei von der Politik so zu gestalten, dass Verurteilte in Fällen wie jenem des bekanntgewordenen Sexualstraftäters nicht zu einer Fußfessel kommen, meinte er. Sollte die jetzige Regelung als zu wenig streng erachtet werden, liege es am Gesetzesgeber, sie zu reparieren.
Eine Reform des demokratischen Systems in Österreich sei "hoch an der Zeit", meinte er. Zum einen wünscht er sich ein neues Wahlrecht mit stärkerem Persönlichkeitswahlrecht, zum anderen ein Mehr an Mitspracherecht für die Bevölkerung, allerdings nur bei grundlegenden Fragen. "Wir sollten auch in Österreich mehr direkte Demokratie wagen", bekundete der VfGH-Präsident, wie das im Einzelnen ausgestaltet werde, "ist aber nicht mein Thema". Er halte aber "überhaupt nichts davon", die mittelbare parlamentarische Demokratie gegen die direkte Demokratie auszuspielen. Die Implementierung von Online-Sammelsystemen hält Holzinger, generell Gegner des E-Votings, für verfassungsrechtlich "durchaus machbar", die Frage sei aber die politische Zweckmäßigkeit.
Zum Thema Amtsverlust betonte der Jurist, dass jemand, der eine öffentliche Funktion ausübt, "über jeden Verdacht erhaben" sein und über genug Anstand verfügen müsse. Ein Rücktritt müsse zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" erfolgen, plädierte er für "ganz strenge Maßstäbe". Er selbst würde als VfGH-Präsident sein Amt bereits zurücklegen, würde er alkoholisiert am Steuer erwischt, denn das wäre "untragbar". Schon bei einer Anklage sollte man sich jedenfalls "sehr überlegen, ob einer zurücktritt". Die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts begrüßte er jedenfalls.
Kein Verständnis zeigte Holzinger für das Verhalten der Kärntner Freiheitlichen, die einen Neuwahlbeschluss im Landtag seit Wochen durch regelmäßiges Verlassen der Sitzung verhindern. Mit dem Amt übernehme man eine Verpflichtung und als Landtagsabgeordneter sollte man von Beginn bis zum Schluss einer Sitzung anwesend sein, ständiges Ausziehen sei "nicht Sinn der Sache" und auch nicht gerade ein Zeichen von Stärke.
Auch zu den Themen Berufsheer und Neutralität nahm Holzinger Stellung. "Aus heutiger Sicht bin ich für die Wehrpflicht", erklärte er, obwohl es aber auch gute Argumente gebe, die für ein Berufsheer sprechen Aus demokratie- und gesellschaftspolitischen Überlegungen halte er es aber trotz der Frustrationen, die auch er selbst beim Heer erlebt hat, für gut, wenn junge Männer einige Zeit eine Leistung für den Staat erbringen. Wie auch immer die Volksbefragung, deren Durchführung er trotz der "kuriosen Entstehungsgeschichte" gut findet, ausgeht, "man muss es so machen, dass es Hand und Fuß hat".
Die Neutralität sei aus verfassungsrechtlicher Sicht von der Heeresform unabhängig, auch bei einer Verpflichtung zum Sozialdienst glaubt er nicht an verfassungsrechtliche Probleme. Es sei aber Aufgabe der Politik, das zu regeln. Als Vorbild für die Organisation des Heeres nannte Holzinger die Schweiz. Sie habe die "zweckmäßigste Form" gefunden, die Wehrpflicht in einem neutralen Staat zu organisieren.